Ratgeber · Unternehmensnachfolge

Betriebsübergabe an die Familie

Die Übergabe an die eigenen Kinder ist der Wunsch vieler Unternehmer. Damit sie gelingt, müssen Familie und Recht zusammenpassen.

Für viele Unternehmer ist es der Idealfall: Das Lebenswerk bleibt in der Familie und wird von den eigenen Kindern weitergeführt. Doch so schön dieser Gedanke ist, so anspruchsvoll ist seine Umsetzung. Die familieninterne Übergabe berührt nicht nur rechtliche und steuerliche Fragen, sondern auch das sensible Gefüge der Familie.

Wer soll das Unternehmen übernehmen? Wie werden Geschwister behandelt, die nicht in den Betrieb einsteigen? Wie sind die Eltern im Alter abgesichert? Und wie lässt sich das alles steuerlich klug und rechtssicher gestalten? Werden diese Fragen nicht sauber geregelt, droht Streit, der Familie und Unternehmen zerreißen kann.

Als Rechtsanwalt für Unternehmensnachfolge in Nürnberg gestalte ich die Übergabe an die Familie so, dass sie rechtlich hält und den Familienfrieden wahrt.

Betriebsübergabe an die Familie – Rechtsanwalt Reinhard Kohl in Nürnberg
01

Die Gleichbehandlung der Geschwister

Ein zentrales Thema ist die Gerechtigkeit unter den Kindern. Übernimmt ein Kind das Unternehmen, stellt sich die Frage, wie die anderen Geschwister ausgeglichen werden. Das Unternehmen ist oft der größte Vermögenswert, und eine ungleiche Verteilung kann zu erheblichem Streit führen.

Möglichkeiten des Ausgleichs sind etwa die Zuwendung anderer Vermögenswerte, Ausgleichszahlungen des übernehmenden Kindes oder gestaffelte Regelungen. Wichtig ist eine Lösung, die als fair empfunden wird und zugleich das Unternehmen nicht durch hohe Zahlungsverpflichtungen schwächt. Ich helfe Ihnen, diese Balance zu finden.

02

Pflichtteilsansprüche bedenken

Auch wenn Sie Ihr Vermögen zu Lebzeiten oder per Testament verteilen, können Pflichtteilsansprüche der übrigen Kinder die Nachfolge gefährden. Wird ein Kind mit dem Unternehmen bedacht und die anderen zu gering, können diese ihren Pflichtteil verlangen – und das Unternehmen mit hohen Geldforderungen belasten.

Hinzu kommt die Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen. Eine gute Nachfolgeplanung berücksichtigt diese Ansprüche von Anfang an, etwa durch Pflichtteilsverzichte oder ausgewogene Zuwendungen. Ich sorge dafür, dass die Übergabe nicht durch Pflichtteilsforderungen ins Wanken gerät.

Auf einen Blick
Gleichbehandlung der Geschwister
Ausgleichszahlungen oder andere Werte
Pflichtteilsansprüche und -ergänzung
Pflichtteilsverzichte prüfen
Absicherung der Eltern
Steuerliche Freibeträge nutzen
03

Die Eltern absichern

Wer den Betrieb übergibt, gibt oft seine Lebensgrundlage ab. Deshalb muss die Versorgung der Eltern im Ruhestand gesichert sein. Das kann durch Versorgungsleistungen, ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht, Rentenzahlungen des Nachfolgers oder eine schrittweise Übergabe erfolgen.

Gut gestaltet, sichern solche Regelungen die Eltern ab, ohne den Nachfolger zu überfordern. Zudem können sie steuerlich vorteilhaft sein. Ich entwickle eine Lösung, die Ihre Versorgung im Alter gewährleistet und zugleich dem Unternehmen Luft zum Atmen lässt.

Rechtsanwalt Reinhard Kohl
Ihr Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zu Ihrem Fall?

Rechtsanwalt Reinhard Kohl berät Sie persönlich und verständlich. Schildern Sie mir Ihr Anliegen – ich melde mich zeitnah.

04

Steuern klug gestalten

Die Übertragung eines Unternehmens auf die Kinder ist steuerlich anspruchsvoll, bietet aber auch Gestaltungsmöglichkeiten. Für Betriebsvermögen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Vergünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Diese richtig zu nutzen, kann viel Geld sparen.

Voraussetzung ist eine sorgfältige Planung, oft über mehrere Jahre. In enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater gestalte ich die Übergabe so, dass die steuerlichen Vorteile genutzt und die Belastungen minimiert werden.

05

Familienfrieden und Rechtssicherheit

Die familieninterne Nachfolge gelingt nur, wenn rechtliche Sauberkeit und familiäre Rücksicht zusammenkommen. Eine Regelung, die juristisch perfekt ist, aber als ungerecht empfunden wird, sät Streit. Eine, die alle zufriedenstellt, aber rechtlich nicht hält, gefährdet das Unternehmen.

Ich gestalte die Übergabe so, dass beides zusammenpasst: eine rechtssichere Lösung, die den Familienfrieden wahrt. So bleibt Ihr Lebenswerk in guten Händen, und die Familie bleibt zusammen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie behandle ich meine Kinder gerecht?+
Übernimmt ein Kind den Betrieb, können die anderen durch andere Vermögenswerte oder Ausgleichszahlungen bedacht werden. Wichtig ist eine als fair empfundene, tragfähige Lösung.
Können Pflichtteilsansprüche die Nachfolge gefährden?+
Ja. Übergangene Kinder können ihren Pflichtteil verlangen und das Unternehmen mit Geldforderungen belasten. Gute Planung beugt dem vor, etwa durch Verzichte.
Wie sichere ich mich als Übergeber ab?+
Durch Versorgungsleistungen, Nießbrauch, Wohnrecht oder Rentenzahlungen. So bleibt Ihre Versorgung gesichert, ohne den Nachfolger zu überfordern.
Gibt es steuerliche Vorteile bei der Übergabe?+
Für Betriebsvermögen bestehen unter Voraussetzungen erhebliche Vergünstigungen bei Erbschaft- und Schenkungsteuer. Diese zu nutzen, erfordert Planung.
Sollte ich zu Lebzeiten oder per Testament übergeben?+
Beides ist möglich und hat unterschiedliche Folgen. Oft ist eine Übergabe zu Lebzeiten steuerlich und für die Einarbeitung vorteilhaft. Ich prüfe Ihren Fall.
Arbeiten Sie mit dem Steuerberater zusammen?+
Ja. Gerade bei der familieninternen Übergabe ist die Abstimmung von Recht und Steuer entscheidend.

Betrieb in die Familie übergeben?

Ich gestalte die Übergabe rechtssicher, steuerlich klug und mit Blick auf den Familienfrieden.

Anfrage
Ihr Anliegen – unverbindlich schildern

Beschreiben Sie kurz Ihren Fall. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen und wir besprechen die nächsten Schritte.

    Um welches Rechtsgebiet geht es? (Mehrfachauswahl möglich)