Anwalt für Erbrecht in Nürnberg
Testament, Erbfolge, Pflichtteil oder Erbengemeinschaft – im Erbrecht geht es um Ihr Lebenswerk und um den Familienfrieden. Ich berate Sie vorausschauend und vertrete Sie im Streitfall.
Vorsorge und Streit rund um das Erbe
Das Erbrecht hat zwei Seiten. Die eine ist die Vorsorge: Wer frühzeitig regelt, was mit seinem Vermögen geschehen soll, erspart seinen Angehörigen später Streit und Unsicherheit. Die andere ist der Konflikt: Kommt es nach einem Todesfall zum Streit über das Erbe, geht es oft nicht nur um Geld, sondern auch um Gefühle.
Ich begleite Sie auf beiden Seiten. Ich helfe Ihnen, ein rechtssicheres Testament zu gestalten, das wirklich das regelt, was Sie wollen. Und ich vertrete Sie, wenn Sie Ihren Pflichtteil einfordern müssen oder sich eine Erbengemeinschaft nicht einig wird.
Gerade im Erbrecht lohnt es sich, früh an fachlichen Rat zu denken. Ein unklares oder fehlerhaftes Testament kann später viel Ärger verursachen – und lässt sich dann nicht mehr korrigieren.

Womit ich Sie unterstütze
Ob Sie vorsorgen oder um ein Erbe streiten – ich bin für beide Seiten des Erbrechts der richtige Ansprechpartner.
Das Testament – klar regeln, was bleiben soll
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – und die führt nicht immer zu dem Ergebnis, das Sie sich wünschen. Wer bestimmen möchte, wer was erhält, wer bestimmte Personen bedenken oder von der Erbfolge ausschließen will, sollte ein Testament errichten. Damit es im Ernstfall auch hält, muss es formwirksam und eindeutig sein.
Ich berate Sie, welche Gestaltung zu Ihrer Situation passt – vom einfachen Testament über das Berliner Testament für Ehepaare bis zum Erbvertrag. Dabei denke ich auch an steuerliche Folgen und daran, Streit unter den Erben von vornherein zu vermeiden.
Pflichtteil – enterbt und trotzdem nicht leer ausgehen
Wer enterbt wurde, geht nicht zwangsläufig leer aus. Nahen Angehörigen – etwa Kindern und Ehepartnern – steht in der Regel ein Pflichtteil zu. Dieser besteht aus einem Geldanspruch gegen die Erben und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Die Durchsetzung des Pflichtteils ist allerdings oft nicht einfach, weil Auskunft über den Nachlass verlangt und der Wert korrekt ermittelt werden muss. Ich mache Ihre Ansprüche geltend und sorge dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht. Umgekehrt wehre ich als Erbe überzogene Pflichtteilsforderungen für Sie ab.
Streit in der Erbengemeinschaft lösen
Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft. Das klingt harmlos, ist aber häufig eine Quelle für langen Streit – vor allem, wenn eine Immobilie im Spiel ist und sich die Erben nicht einigen können, ob verkauft oder gehalten werden soll.
Ich helfe Ihnen, die Erbengemeinschaft geordnet auseinanderzusetzen, sei es durch eine einvernehmliche Lösung oder, wenn nötig, durch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ziel ist immer, dass Sie Ihren Anteil erhalten, ohne dass sich der Streit über Jahre zieht.
Erbschaftsteuer und vorausschauende Übertragung
Ein Erbe kann nicht nur Freude bringen, sondern auch das Finanzamt auf den Plan rufen. Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Nachlasses fällt Erbschaftsteuer an – wobei jedem Erben Freibeträge zustehen. Wer frühzeitig plant, kann diese Freibeträge klug nutzen und die Steuerlast für seine Angehörigen deutlich senken.
Ein bewährtes Mittel ist die Schenkung zu Lebzeiten, mit der sich Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen lassen. Auch die richtige Gestaltung des Testaments spielt eine große Rolle. Ich denke bei der Beratung immer auch an die steuerlichen Folgen und arbeite bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater zusammen, damit Ihr Vermögen möglichst ungeschmälert bei den richtigen Personen ankommt.
Vorsorge und Konflikt aus einer Hand
Im Erbrecht kenne ich beide Seiten – die vorausschauende Gestaltung und den Streit im Erbfall. Diese Erfahrung hilft mir, Ihr Testament so zu gestalten, dass es später hält, und Ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn es doch zum Konflikt kommt.
So gehen wir vor
Was kostet ein Anwalt für Erbrecht?
Bei der Gestaltung eines Testaments oder einer Beratung richten sich die Kosten nach dem Aufwand und dem Wert des Vermögens. Gemessen an dem, was ein unklares Testament später an Streit und Kosten verursachen kann, ist eine gute Beratung fast immer die günstigere Lösung.
Bei erbrechtlichen Streitigkeiten hängen die Kosten vom Streitwert ab, also vom Wert dessen, worum gestritten wird. Ich nenne Ihnen vorab eine realistische Einschätzung und prüfe, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Testament planen oder ums Erbe streiten?
Ob Vorsorge oder Konflikt – im Erbrecht zahlt sich frühe Beratung aus. Sprechen Sie mich an.
Häufige Fragen zum Erbrecht
Brauche ich überhaupt ein Testament?+
Was steht mir als Pflichtteil zu?+
Soll ich das Erbe ausschlagen?+
Wie löse ich eine Erbengemeinschaft auf?+
Wann sollte ich mich um das Erbrecht kümmern?+
Wie kann ich Erbschaftsteuer sparen?+
Ist ein handschriftliches Testament gültig?+
Wissenswertes zum Erbrecht
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