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Erbrecht in Nürnberg

Anwalt für Erbrecht in Nürnberg

Testament, Erbfolge, Pflichtteil oder Erbengemeinschaft – im Erbrecht geht es um Ihr Lebenswerk und um den Familienfrieden. Ich berate Sie vorausschauend und vertrete Sie im Streitfall.

Was ich für Sie tue

Vorsorge und Streit rund um das Erbe

Das Erbrecht hat zwei Seiten. Die eine ist die Vorsorge: Wer frühzeitig regelt, was mit seinem Vermögen geschehen soll, erspart seinen Angehörigen später Streit und Unsicherheit. Die andere ist der Konflikt: Kommt es nach einem Todesfall zum Streit über das Erbe, geht es oft nicht nur um Geld, sondern auch um Gefühle.

Ich begleite Sie auf beiden Seiten. Ich helfe Ihnen, ein rechtssicheres Testament zu gestalten, das wirklich das regelt, was Sie wollen. Und ich vertrete Sie, wenn Sie Ihren Pflichtteil einfordern müssen oder sich eine Erbengemeinschaft nicht einig wird.

Gerade im Erbrecht lohnt es sich, früh an fachlichen Rat zu denken. Ein unklares oder fehlerhaftes Testament kann später viel Ärger verursachen – und lässt sich dann nicht mehr korrigieren.

Damit unterstütze ich Sie
Testament und Erbvertrag
Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Pflichtteil geltend machen oder abwehren
Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung
Testamentsvollstreckung
Enterbung und Anfechtung
Anwalt für Erbrecht in Nürnberg
Leistungen im Erbrecht

Womit ich Sie unterstütze

Ob Sie vorsorgen oder um ein Erbe streiten – ich bin für beide Seiten des Erbrechts der richtige Ansprechpartner.

Testament
Gestaltung rechtssicherer Testamente, die Ihren Willen klar umsetzen.
Erbvertrag
Bindende Vereinbarungen, etwa in Patchwork- oder Unternehmerfamilien.
Pflichtteil
Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Erbengemeinschaft
Begleitung bei der Auseinandersetzung, damit die Gemeinschaft fair aufgelöst wird.
Erbausschlagung
Beratung, ob und wie Sie ein überschuldetes Erbe ausschlagen sollten.
Testamentsvollstreckung
Unterstützung als oder gegenüber dem Testamentsvollstrecker.

Das Testament – klar regeln, was bleiben soll

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – und die führt nicht immer zu dem Ergebnis, das Sie sich wünschen. Wer bestimmen möchte, wer was erhält, wer bestimmte Personen bedenken oder von der Erbfolge ausschließen will, sollte ein Testament errichten. Damit es im Ernstfall auch hält, muss es formwirksam und eindeutig sein.

Ich berate Sie, welche Gestaltung zu Ihrer Situation passt – vom einfachen Testament über das Berliner Testament für Ehepaare bis zum Erbvertrag. Dabei denke ich auch an steuerliche Folgen und daran, Streit unter den Erben von vornherein zu vermeiden.

Ein gutes Testament schützt nicht nur Ihr Vermögen, sondern auch den Frieden in Ihrer Familie.

Pflichtteil – enterbt und trotzdem nicht leer ausgehen

Wer enterbt wurde, geht nicht zwangsläufig leer aus. Nahen Angehörigen – etwa Kindern und Ehepartnern – steht in der Regel ein Pflichtteil zu. Dieser besteht aus einem Geldanspruch gegen die Erben und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Die Durchsetzung des Pflichtteils ist allerdings oft nicht einfach, weil Auskunft über den Nachlass verlangt und der Wert korrekt ermittelt werden muss. Ich mache Ihre Ansprüche geltend und sorge dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht. Umgekehrt wehre ich als Erbe überzogene Pflichtteilsforderungen für Sie ab.

Streit in der Erbengemeinschaft lösen

Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft. Das klingt harmlos, ist aber häufig eine Quelle für langen Streit – vor allem, wenn eine Immobilie im Spiel ist und sich die Erben nicht einigen können, ob verkauft oder gehalten werden soll.

Ich helfe Ihnen, die Erbengemeinschaft geordnet auseinanderzusetzen, sei es durch eine einvernehmliche Lösung oder, wenn nötig, durch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ziel ist immer, dass Sie Ihren Anteil erhalten, ohne dass sich der Streit über Jahre zieht.

Erbschaftsteuer und vorausschauende Übertragung

Ein Erbe kann nicht nur Freude bringen, sondern auch das Finanzamt auf den Plan rufen. Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Nachlasses fällt Erbschaftsteuer an – wobei jedem Erben Freibeträge zustehen. Wer frühzeitig plant, kann diese Freibeträge klug nutzen und die Steuerlast für seine Angehörigen deutlich senken.

Ein bewährtes Mittel ist die Schenkung zu Lebzeiten, mit der sich Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen lassen. Auch die richtige Gestaltung des Testaments spielt eine große Rolle. Ich denke bei der Beratung immer auch an die steuerlichen Folgen und arbeite bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater zusammen, damit Ihr Vermögen möglichst ungeschmälert bei den richtigen Personen ankommt.

Warum zu mir

Vorsorge und Konflikt aus einer Hand

Im Erbrecht kenne ich beide Seiten – die vorausschauende Gestaltung und den Streit im Erbfall. Diese Erfahrung hilft mir, Ihr Testament so zu gestalten, dass es später hält, und Ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn es doch zum Konflikt kommt.

Rechtssichere TestamenteKlare Gestaltung, die im Ernstfall auch wirklich Bestand hat.
Pflichtteil durchsetzenAuskunft, Bewertung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Steuer im BlickGestaltung mit Blick auf Freibeträge und Erbschaftsteuer.
Ruhe im StreitSachliche Vertretung, die den Familienfrieden so weit wie möglich schont.
Ablauf

So gehen wir vor

1
ErstkontaktSie schildern mir Ihren Fall telefonisch oder über das Formular. Wir klären, worum es geht.
2
EinschätzungIch prüfe die Rechtslage, nenne Ihnen offen Ihre Chancen und die zu erwartenden Kosten.
3
StrategieGemeinsam legen wir das Ziel fest – eine schnelle Lösung oder die konsequente Vertretung.
4
UmsetzungIch übernehme Schriftverkehr, Verhandlung und Vertretung und halte Sie auf dem Laufenden.
Kosten

Was kostet ein Anwalt für Erbrecht?

Bei der Gestaltung eines Testaments oder einer Beratung richten sich die Kosten nach dem Aufwand und dem Wert des Vermögens. Gemessen an dem, was ein unklares Testament später an Streit und Kosten verursachen kann, ist eine gute Beratung fast immer die günstigere Lösung.

Bei erbrechtlichen Streitigkeiten hängen die Kosten vom Streitwert ab, also vom Wert dessen, worum gestritten wird. Ich nenne Ihnen vorab eine realistische Einschätzung und prüfe, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Testament planen oder ums Erbe streiten?

Ob Vorsorge oder Konflikt – im Erbrecht zahlt sich frühe Beratung aus. Sprechen Sie mich an.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Erbrecht

Brauche ich überhaupt ein Testament?+
Wenn Sie möchten, dass Ihr Vermögen anders verteilt wird als nach der gesetzlichen Erbfolge, ja. Auch zur Vermeidung von Streit unter den Erben ist ein klares Testament sinnvoll. Ich berate Sie, welche Form für Sie passt.
Was steht mir als Pflichtteil zu?+
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Wie hoch er konkret ist, hängt vom Nachlasswert und Ihrer Stellung ab. Ich berechne und verfolge Ihren Anspruch.
Soll ich das Erbe ausschlagen?+
Wenn der Nachlass überschuldet ist, kann eine Ausschlagung sinnvoll sein. Dafür gilt jedoch eine kurze Frist von sechs Wochen. Lassen Sie sich rasch beraten, bevor die Frist verstreicht.
Wie löse ich eine Erbengemeinschaft auf?+
Idealerweise einvernehmlich. Gelingt das nicht, gibt es rechtliche Wege, die Gemeinschaft auseinanderzusetzen. Ich begleite Sie dabei und setze Ihren Anteil durch.
Wann sollte ich mich um das Erbrecht kümmern?+
Am besten, bevor der Ernstfall eintritt. Ein Testament lässt sich nur zu Lebzeiten errichten, und viele Gestaltungsmöglichkeiten bestehen nur bei rechtzeitiger Planung.
Wie kann ich Erbschaftsteuer sparen?+
Durch das Ausnutzen von Freibeträgen, Schenkungen zu Lebzeiten und die richtige Testamentsgestaltung lässt sich die Steuerlast oft deutlich senken. Ich berate Sie dazu und arbeite bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Ist ein handschriftliches Testament gültig?+
Ja, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben, unterschrieben und möglichst mit Datum versehen ist. Fehler in Form oder Formulierung führen aber häufig zu Streit. Ich prüfe Ihr Testament oder gestalte es rechtssicher.
Kontakt

Ihr Anliegen im Erbrecht

Schildern Sie mir Ihren Fall – ich melde mich zeitnah und wir besprechen die nächsten Schritte.

Rechtsanwaltskanzlei Reinhard Kohl
Galgenhofstraße 48
90459 Nürnberg
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