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Verkehrsrecht in Nürnberg

Anwalt für Verkehrsrecht in Nürnberg

Nach einem Unfall, bei Bußgeld, Fahrverbot oder Führerscheinentzug sollten Sie nicht vorschnell zahlen oder unterschreiben. Ich prüfe Ihren Fall und hole für Sie heraus, was möglich ist.

Was ich für Sie tue

Wenn es auf der Straße zum Streit kommt

Ob als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger – im Straßenverkehr kann es schnell zu Ärger kommen. Ein Unfall, ein Bußgeldbescheid oder der drohende Verlust des Führerscheins bedeuten oft mehr als nur Unannehmlichkeiten. Für viele hängt daran die berufliche Existenz.

Gerade bei Bußgeldbescheiden lohnt sich ein genauer Blick. Messfehler, Formfehler oder eine falsche Einordnung kommen häufiger vor, als man denkt. Wer vorschnell zahlt, verschenkt oft die Chance, ein Fahrverbot oder Punkte abzuwenden.

Ich prüfe Ihren Fall sorgfältig, hole bei Bedarf die Bußgeldakte ein und sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Einspruch lohnt. Nach einem Unfall sorge ich dafür, dass Sie den Schaden ersetzt bekommen, der Ihnen zusteht.

Damit unterstütze ich Sie
Bußgeld und Fahrverbot
Unfallregulierung und Schadenersatz
Führerscheinentzug und MPU
Ordnungswidrigkeiten und Punkte
Verkehrsstrafrecht
Vertretung gegenüber Versicherungen
Anwalt für Verkehrsrecht in Nürnberg
Leistungen im Verkehrsrecht

Womit ich Sie unterstütze

Vom Bußgeld bis zum schweren Unfall – im Verkehrsrecht sind Sie bei mir richtig.

Bußgeldbescheid
Prüfung von Messung und Verfahren, Einspruch gegen Bußgeld und Fahrverbot.
Unfallregulierung
Durchsetzung von Schadenersatz, Schmerzensgeld und Wertminderung nach dem Unfall.
Führerschein
Hilfe bei drohendem oder erfolgtem Entzug der Fahrerlaubnis.
Verkehrsstrafrecht
Verteidigung bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheit oder Gefährdung.
Punkte in Flensburg
Beratung zum Fahreignungsregister und zu drohenden Maßnahmen.
Gegen Versicherungen
Konsequente Vertretung, wenn die Versicherung nicht oder zu wenig zahlt.

Bußgeld und Fahrverbot – nicht vorschnell zahlen

Ein Bußgeldbescheid flattert schnell ins Haus, doch nicht jeder ist korrekt. Geschwindigkeitsmessungen sind fehleranfällig, Fristen werden nicht immer eingehalten, und manchmal ist gar nicht sicher, wer tatsächlich am Steuer saß. Bevor Sie zahlen und damit den Vorwurf anerkennen, sollten Sie prüfen lassen, ob der Bescheid überhaupt haltbar ist.

Besonders bei einem drohenden Fahrverbot lohnt sich die Prüfung. Oft lässt sich ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln oder ganz vermeiden, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Ich hole die Akte ein, prüfe die Messung und lege bei Aussicht auf Erfolg Einspruch ein.

Wer den Bußgeldbescheid einfach bezahlt, akzeptiert oft ein Fahrverbot, das vermeidbar gewesen wäre.

Nach dem Unfall – Ihr gutes Recht durchsetzen

Nach einem Verkehrsunfall sind Sie schnell mit Gutachtern, Werkstätten und der gegnerischen Versicherung konfrontiert. Diese hat ein eigenes Interesse: möglichst wenig zu zahlen. Ohne anwaltliche Hilfe bleiben Geschädigte deshalb oft auf einem Teil ihres Schadens sitzen.

Ich sorge dafür, dass Sie erhalten, was Ihnen zusteht – von den Reparaturkosten über Wertminderung, Nutzungsausfall und Mietwagen bis hin zu Schmerzensgeld. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten, sodass anwaltliche Hilfe für Sie meist ohne eigenes Risiko möglich ist.

Führerschein in Gefahr

Der Verlust des Führerscheins trifft viele hart – beruflich wie privat. Ob nach zu vielen Punkten, einer Trunkenheitsfahrt oder einer Straftat im Straßenverkehr: Häufig gibt es Spielraum, den Entzug abzuwenden oder die Sperrfrist zu verkürzen.

Ich berate Sie, welche Schritte sinnvoll sind, begleite Sie bei einer anstehenden medizinisch-psychologischen Untersuchung und vertrete Sie gegenüber Behörden und Gerichten. Je früher Sie sich melden, desto größer sind die Handlungsmöglichkeiten.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat – der Unterschied zählt

Nicht jeder Verstoß im Straßenverkehr ist gleich. Zwischen einer Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird, und einer Straftat wie Trunkenheit am Steuer oder Unfallflucht liegen Welten – auch bei den Folgen. Eine Straftat kann zu einer Vorstrafe, dem Entzug der Fahrerlaubnis und im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe führen.

Gerade weil die Grenzen fließend sind, ist eine frühe Einschätzung wichtig. Ich sage Ihnen, womit Sie es zu tun haben, welche Konsequenzen realistisch drohen und wie sich diese abwenden oder abmildern lassen. Bei Vorwürfen wie Unfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs sollten Sie sich in jedem Fall vertreten lassen, bevor Sie sich äußern.

Warum zu mir

Schnell prüfen, bevor es zu spät ist

Im Verkehrsrecht entscheidet oft das Tempo. Wer sofort handelt, kann Fahrverbote abwenden, Fristen wahren und Schäden vollständig ersetzt bekommen. Ich prüfe Ihren Fall zügig und sage Ihnen ehrlich, ob sich der Aufwand lohnt.

AkteneinsichtIch hole die Bußgeld- oder Ermittlungsakte ein und prüfe Messung und Verfahren.
Kein Kostenrisiko nach UnfallBei unverschuldeten Unfällen zahlt meist die Gegenseite.
Fahrverbot vermeidenIch prüfe jeden Weg, Ihren Führerschein zu retten.
KlartextSie erfahren realistisch, was möglich ist – ohne leere Versprechen.
Ablauf

So gehen wir vor

1
ErstkontaktSie schildern mir Ihren Fall telefonisch oder über das Formular. Wir klären, worum es geht.
2
EinschätzungIch prüfe die Rechtslage, nenne Ihnen offen Ihre Chancen und die zu erwartenden Kosten.
3
StrategieGemeinsam legen wir das Ziel fest – eine schnelle Lösung oder die konsequente Vertretung.
4
UmsetzungIch übernehme Schriftverkehr, Verhandlung und Vertretung und halte Sie auf dem Laufenden.
Kosten

Was kostet ein Anwalt für Verkehrsrecht?

Nach einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten Ihres Anwalts. Für Sie entsteht dann meist kein eigenes Risiko. Bei Bußgeld- und Strafverfahren richten sich die Kosten nach dem Aufwand und dem jeweiligen Verfahren.

Verfügen Sie über eine Verkehrs- oder Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten für Einspruch und Verteidigung. Ich prüfe Ihren Versicherungsschutz und sage Ihnen vorab, womit Sie rechnen müssen.

Bußgeld, Unfall oder Führerschein in Gefahr?

Lassen Sie Ihren Fall prüfen, bevor Sie zahlen oder unterschreiben.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?+
Das hängt vom Einzelfall ab. Oft finden sich Mess- oder Verfahrensfehler, die einen Einspruch aussichtsreich machen – gerade wenn ein Fahrverbot droht. Ich prüfe die Akte und sage Ihnen ehrlich, ob es sich lohnt.
Wer zahlt meinen Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?+
In der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei einem unverschuldeten Unfall ist anwaltliche Hilfe für Sie deshalb meist ohne eigenes Kostenrisiko möglich.
Kann ich ein Fahrverbot abwenden?+
In vielen Fällen ja. Manchmal lässt sich ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln oder ganz vermeiden, besonders wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind.
Was tun bei Vorwurf der Unfallflucht?+
Unfallflucht ist eine Straftat mit ernsten Folgen bis zum Führerscheinentzug. Sagen Sie zunächst nichts zur Sache aus und lassen Sie sich anwaltlich vertreten, bevor Sie sich äußern.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?+
Bei Bußgeld- und Strafsachen im Verkehr häufig ja. Ich prüfe Ihren Vertrag und kläre die Deckung, bevor Kosten entstehen.
Wie lange habe ich für den Einspruch gegen ein Bußgeld?+
Nur zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Danach wird er bestandskräftig. Melden Sie sich deshalb rasch, damit ich die Frist wahren und die Akte prüfen kann.
Droht mir eine MPU?+
Ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt wird, hängt vom Anlass ab, etwa bei Alkohol- oder Drogenfahrten oder zu vielen Punkten. Ich berate Sie, wie Sie sich vorbereiten und welche Schritte sinnvoll sind.
Kontakt

Ihr Anliegen im Verkehrsrecht

Schildern Sie mir Ihren Fall – ich melde mich zeitnah und wir besprechen die nächsten Schritte.

Rechtsanwaltskanzlei Reinhard Kohl
Galgenhofstraße 48
90459 Nürnberg
Verkehrsrecht – Rechtsanwaltskanzlei Reinhard Kohl in Nürnberg
Anfrage
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