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Strafrecht in Nürnberg

Strafverteidiger in Nürnberg

Eine Vorladung, eine Anklage oder eine Hausdurchsuchung ist eine Ausnahmesituation. Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen in Nürnberg entschlossen und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl zur Seite.

Was ich für Sie tue

Wenn der Staat gegen Sie ermittelt

Kaum eine Situation verunsichert so sehr wie ein strafrechtlicher Vorwurf. Eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl oder gar eine Durchsuchung greifen tief in Ihr Leben ein – und was Sie in den ersten Stunden tun oder sagen, kann über den weiteren Verlauf entscheiden.

Die wichtigste Regel lautet: Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache und sprechen Sie zuerst mit einem Verteidiger. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Vieles, was gut gemeint erklärt wird, wendet sich später gegen den Beschuldigten.

Als Ihr Verteidiger verschaffe ich mir zunächst durch Akteneinsicht ein genaues Bild und entwickle dann die Verteidigungsstrategie, die zu Ihrem Fall passt – diskret, konsequent und immer an Ihrer Seite.

Damit unterstütze ich Sie
Ermittlungsverfahren
Vorladung und Beschuldigtenvernehmung
Strafbefehl und Anklage
Hauptverhandlung vor Gericht
Durchsuchung und Beschlagnahme
Vertretung als Nebenkläger
Strafverteidiger in Nürnberg
Leistungen im Strafrecht

Womit ich Sie unterstütze

Vom ersten Vorwurf bis zur Hauptverhandlung übernehme ich Ihre Verteidigung.

Ermittlungsverfahren
Frühe Akteneinsicht und Verteidigung, bevor es zur Anklage kommt.
Strafverteidigung
Konsequente Verteidigung in der Hauptverhandlung vor dem Gericht.
Strafbefehl
Prüfung und Einspruch gegen einen Strafbefehl innerhalb der Frist.
Verkehrsstrafrecht
Verteidigung bei Trunkenheit, Unfallflucht und Gefährdung im Straßenverkehr.
Wirtschaftsstrafrecht
Verteidigung bei Vorwürfen im geschäftlichen Umfeld.
Nebenklage
Vertretung von Geschädigten, die ihre Rechte im Strafverfahren wahrnehmen.

Der erste Schritt entscheidet

Wer eine Vorladung als Beschuldigter erhält, ist oft geneigt, die Sache schnell aufzuklären und alles zu erklären. Das ist verständlich, aber selten klug. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen, und dieses Recht sollten Sie nutzen, bis ein Verteidiger die Akte kennt.

Ich beantrage zunächst Akteneinsicht, um zu erfahren, was der Vorwurf konkret ist und worauf er sich stützt. Erst auf dieser Grundlage lässt sich sinnvoll entscheiden, ob und wie Sie sich äußern. Häufig lässt sich ein Verfahren schon im Ermittlungsstadium zur Einstellung bringen – bevor es überhaupt zu einer öffentlichen Verhandlung kommt.

Das wichtigste Recht des Beschuldigten ist das Recht zu schweigen – nutzen Sie es, bis Sie verteidigt sind.

Strafbefehl – nicht einfach hinnehmen

Ein Strafbefehl wird ohne Verhandlung schriftlich erlassen und wirkt wie ein Urteil, wenn Sie ihn hinnehmen. Er kann Geldstrafen, Fahrverbote und Eintragungen nach sich ziehen, die spürbare Folgen haben. Viele wissen nicht, dass sie sich dagegen wehren können.

Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ich prüfe, ob der Vorwurf haltbar ist und ob sich ein Einspruch lohnt – etwa um die Strafe zu reduzieren oder ein Fahrverbot abzuwenden. Handeln Sie schnell, denn die Frist ist kurz.

Diskretion und Verlässlichkeit

Ein Strafverfahren ist eine sensible Angelegenheit. Sie brauchen einen Verteidiger, der nicht nur juristisch überzeugt, sondern auch verschwiegen und erreichbar ist. Ich behandle Ihren Fall streng vertraulich und halte Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Dabei geht es mir nicht um Effekte, sondern um Ergebnisse. Ob Einstellung des Verfahrens, Freispruch oder eine möglichst milde Strafe – ich verfolge das Ziel, das für Sie in Ihrer Situation das bestmögliche ist, und vertrete Sie mit vollem Einsatz vor den Gerichten in Nürnberg und der Region.

Von der Anklage bis zur Hauptverhandlung

Kommt es nach dem Ermittlungsverfahren zur Anklage, beginnt die entscheidende Phase. Jetzt geht es darum, die Vorwürfe im Detail zu entkräften, Beweise kritisch zu hinterfragen und Ihre Sicht der Dinge überzeugend darzustellen. Eine gute Vorbereitung der Hauptverhandlung ist oft wichtiger als der Auftritt im Gerichtssaal selbst.

Ich bereite jede Verhandlung gründlich vor, bespreche mit Ihnen im Vorfeld den Ablauf und Ihre Rolle und lasse Sie zu keinem Zeitpunkt allein. Ziel ist immer das für Sie bestmögliche Ergebnis – sei es ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine deutlich mildere Strafe als zunächst zu befürchten war.

Warum zu mir

Entschlossen, diskret, an Ihrer Seite

Ein Strafverfahren ist Ausnahmezustand. Sie brauchen einen Verteidiger, der Ruhe bewahrt, konsequent handelt und absolut verschwiegen ist. Genau das biete ich Ihnen – von der ersten Vorladung bis zum letzten Verhandlungstag.

SchweigepflichtIhr Fall wird streng vertraulich behandelt.
Frühe AkteneinsichtIch verschaffe mir zuerst Klarheit, bevor irgendetwas gesagt wird.
Volle ErreichbarkeitIn einer Ausnahmesituation müssen Sie mich erreichen können.
Klare StrategieVerteidigung mit einem Plan statt bloßer Reaktion.
Ablauf

So gehen wir vor

1
ErstkontaktSie schildern mir Ihren Fall telefonisch oder über das Formular. Wir klären, worum es geht.
2
EinschätzungIch prüfe die Rechtslage, nenne Ihnen offen Ihre Chancen und die zu erwartenden Kosten.
3
StrategieGemeinsam legen wir das Ziel fest – eine schnelle Lösung oder die konsequente Vertretung.
4
UmsetzungIch übernehme Schriftverkehr, Verhandlung und Vertretung und halte Sie auf dem Laufenden.
Kosten

Was kostet ein Strafverteidiger?

Die Kosten einer Strafverteidigung hängen vom Umfang des Verfahrens ab – ein Ermittlungsverfahren ist etwas anderes als eine mehrtägige Hauptverhandlung. Häufig wird eine Vergütungsvereinbarung getroffen, die den tatsächlichen Aufwand abbildet. Ich bespreche das offen mit Ihnen, bevor ich tätig werde.

Eine Strafrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten je nach Vorwurf und Vertrag ganz oder teilweise. Ich prüfe Ihren Versicherungsschutz und sage Ihnen transparent, womit Sie rechnen müssen. Wichtig ist: Sparen Sie nicht am falschen Ende – eine gute Verteidigung kann über Ihre Zukunft entscheiden.

Vorladung, Strafbefehl oder Anklage erhalten?

Sagen Sie nichts zur Sache, bevor wir gesprochen haben. Melden Sie sich – vertraulich und schnell.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Strafrecht

Ich habe eine Vorladung erhalten – was soll ich tun?+
Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache und nehmen Sie den Termin nicht ohne Verteidiger wahr. Als Beschuldigter müssen Sie nicht zur Polizei erscheinen. Melden Sie sich bei mir, dann beantrage ich Akteneinsicht und wir besprechen das Vorgehen.
Muss ich zur polizeilichen Vernehmung erscheinen?+
Als Beschuldigter nicht. Sie haben das Recht zu schweigen. Als Zeuge kann eine Pflicht bestehen, aber auch dann gibt es Grenzen. Lassen Sie sich vorher beraten.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Strafbefehl?+
Oft ja. Ein Strafbefehl lässt sich innerhalb von zwei Wochen anfechten. Ich prüfe, ob der Vorwurf haltbar ist und ob sich ein Einspruch lohnt – die Frist ist allerdings kurz.
Wird alles vertraulich behandelt?+
Ja. Als Ihr Verteidiger unterliege ich der Schweigepflicht und behandle Ihren Fall streng vertraulich.
Übernimmt eine Versicherung die Kosten?+
Eine Strafrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten je nach Vorwurf und Vertrag. Ich prüfe Ihren Versicherungsschutz und kläre die Deckung.
Was bedeutet Akteneinsicht?+
Als Verteidiger darf ich die Ermittlungsakte einsehen und erfahre so, was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Beweise es gibt. Erst auf dieser Grundlage lässt sich sinnvoll über eine Aussage entscheiden.
Kann ein Verfahren eingestellt werden?+
Ja, das ist in vielen Fällen möglich – etwa mangels hinreichenden Tatverdachts oder gegen eine Auflage. Häufig lässt sich das schon im Ermittlungsverfahren erreichen, bevor es zu einer öffentlichen Verhandlung kommt.
Kontakt

Ihr Anliegen im Strafrecht

Schildern Sie mir Ihren Fall – ich melde mich zeitnah und wir besprechen die nächsten Schritte.

Rechtsanwaltskanzlei Reinhard Kohl
Galgenhofstraße 48
90459 Nürnberg
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