Nach dem Verkehrsunfall: Schaden richtig regulieren
Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen mehr zu, als die Versicherung oft von sich aus zahlt. Kennen Sie Ihre Ansprüche.
Ein Verkehrsunfall ist Stress pur – und danach beginnt oft der zweite Ärger mit der Schadenregulierung. Die gegnerische Versicherung reguliert selten großzügig; sie kürzt Positionen, verzögert oder verweist auf günstigere Werkstätten. Wer seine Rechte nicht kennt, bleibt auf einem Teil des Schadens sitzen.
Dabei haben Sie als unverschuldet Geschädigter Anspruch auf vollständigen Schadenersatz. Dazu gehören weit mehr Positionen, als viele wissen – von der Wertminderung über den Nutzungsausfall bis zu den Anwaltskosten selbst.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Nürnberg sorge ich dafür, dass Sie nach einem unverschuldeten Unfall alles bekommen, was Ihnen zusteht.

Das eigene Gutachten – Ihr gutes Recht
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen mit einem Schadensgutachten zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Verlassen Sie sich nicht auf einen von der Versicherung geschickten Gutachter, denn dieser vertritt deren Interessen.
Nur bei ganz geringen Bagatellschäden genügt ein Kostenvoranschlag. In allen anderen Fällen ist das eigene Gutachten die Grundlage für eine faire Regulierung – es dokumentiert den Schaden, die Reparaturkosten und eine mögliche Wertminderung neutral und belastbar.
Diese Positionen können Sie geltend machen
Der Schadenersatz umfasst weit mehr als die reinen Reparaturkosten. Ersatzfähig sind unter anderem auch die merkantile Wertminderung, der Nutzungsausfall oder die Kosten eines Mietwagens, eine Kostenpauschale sowie ein etwaiges Schmerzensgeld bei Verletzungen.
Viele dieser Positionen werden von den Versicherungen gern übersehen oder gekürzt. Wer sie nicht kennt, fordert sie nicht ein. Ich stelle sicher, dass sämtliche berechtigten Ansprüche vollständig geltend gemacht werden.
Reparatur, Totalschaden und Abrechnung
Ob Sie reparieren lassen oder auf Gutachtenbasis abrechnen, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und wie dann gerechnet wird – das sind Fragen mit erheblichem finanziellen Gewicht. Die Regeln sind komplex, und die Versicherung legt sie regelmäßig zu ihren Gunsten aus.
Sie haben in vielen Fällen ein Wahlrecht, das bares Geld wert sein kann. Ich prüfe, welche Abrechnungsart für Sie am günstigsten ist, und wehre unberechtigte Kürzungen und Verweise auf angeblich günstigere Werkstätten ab.
Anwaltskosten trägt die Gegenseite
Ein wichtiger Punkt, der viele überrascht: Bei einem unverschuldeten Unfall gehören auch die Kosten Ihres Anwalts zum ersatzfähigen Schaden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss sie tragen. Für Sie entsteht also in der Regel kein eigenes Kostenrisiko.
Das bedeutet: Sie können sich von Anfang an professionell vertreten lassen, ohne dafür zu zahlen. Angesichts der Erfahrung der Versicherungen ist das ein klarer Vorteil, den Sie nutzen sollten.
Früh einschalten, mehr erreichen
Je früher Sie sich vertreten lassen, desto besser. Vorschnelle Erklärungen gegenüber der Versicherung, ein vorschnell angenommenes Abfindungsangebot oder Fehler bei der Beweissicherung lassen sich später kaum korrigieren.
Ich übernehme die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung, sichere Ihre Ansprüche und sorge für eine vollständige Regulierung – damit Sie sich um Ihr Fahrzeug und nicht um Papierkrieg kümmern müssen.
Häufige Fragen
Darf ich einen eigenen Gutachter beauftragen?+
Welche Ansprüche habe ich nach einem Unfall?+
Was ist Nutzungsausfall?+
Wer zahlt meinen Anwalt?+
Muss ich in die von der Versicherung genannte Werkstatt?+
Sollte ich das Abfindungsangebot annehmen?+
Verkehrsrecht – weiterlesen
Unverschuldet in einen Unfall geraten?
Ich setze Ihre Ansprüche vollständig durch – ohne Kostenrisiko für Sie bei unverschuldetem Unfall.
Beschreiben Sie kurz Ihren Fall. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen und wir besprechen die nächsten Schritte.

