Ratgeber · Familienrecht & Eherecht

Versorgungsausgleich: Rentenansprüche fair aufteilen

Bei fast jeder Scheidung werden auch die Rentenansprüche geteilt. Der Versorgungsausgleich entscheidet mit darüber, wie Sie im Alter dastehen.

Der Versorgungsausgleich gehört zu den Themen, die bei einer Scheidung leicht übersehen werden – dabei geht es um die Absicherung im Alter und damit um sehr viel Geld. Vereinfacht gesagt werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten hälftig geteilt.

Der Gedanke dahinter: Beide Partner haben während der Ehe zum gemeinsamen Leben beigetragen, auch wenn nur einer erwerbstätig war und der andere sich etwa um die Kinder gekümmert hat. Der Ausgleich sorgt dafür, dass beide von den in der Ehezeit aufgebauten Ansprüchen profitieren.

Als Anwalt für Familienrecht in Nürnberg erkläre ich Ihnen, wie der Versorgungsausgleich abläuft, wann Ausnahmen gelten und worauf Sie achten sollten, damit am Ende eine faire Lösung steht.

Versorgungsausgleich: Rentenansprüche fair aufteilen – Rechtsanwalt Reinhard Kohl in Nürnberg
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Was genau ausgeglichen wird

In den Versorgungsausgleich fließen grundsätzlich alle Anrechte ein, die während der Ehezeit erworben wurden: die gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Beamtenversorgung und private Rentenversicherungen. Maßgeblich ist der Zeitraum vom Beginn des Heiratsmonats bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.

Jedes Anrecht wird in der Regel intern geteilt – der ausgleichsberechtigte Partner erhält also ein eigenes Anrecht beim jeweiligen Versorgungsträger. Anrechte, die vor der Ehe oder nach der Trennung aufgebaut wurden, bleiben außen vor. Wichtig ist deshalb die genaue Erfassung aller Versorgungen; hier passieren erfahrungsgemäß die meisten Fehler.

Auf einen Blick
Gesetzliche Rentenversicherung
Betriebliche Altersvorsorge
Private Renten- und Lebensversicherungen
Beamten- und Zusatzversorgung
Berufsständische Versorgungswerke
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Wann der Ausgleich eingeschränkt wird oder entfällt

Nicht immer wird stur hälftig geteilt. Bei einer kurzen Ehe von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt. Sind die beiderseitigen Anrechte etwa gleich hoch oder die auszugleichenden Beträge sehr gering, kann das Gericht ganz davon absehen.

Der Ausgleich kann außerdem ausnahmsweise herabgesetzt oder ausgeschlossen werden, wenn er grob unbillig wäre – etwa bei schweren Verfehlungen. Solche Ausnahmen sind allerdings eng begrenzt und müssen gut begründet werden. Ob sie in Ihrem Fall in Betracht kommen, lässt sich nur nach Prüfung der konkreten Umstände sagen.

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Verzicht und eigene Vereinbarungen

Eheleute können den Versorgungsausgleich durch eine notarielle Vereinbarung oder im Rahmen eines Ehevertrags eigenständig regeln – ihn etwa ausschließen oder anders aufteilen. Das kann sinnvoll sein, wenn beide gut abgesichert sind oder eine Gesamtlösung gefunden werden soll, die auch Unterhalt und Vermögen einbezieht.

Vorsicht ist aber geboten: Ein Verzicht kann sich Jahrzehnte später als schwerer Fehler erweisen, besonders für den Partner mit den geringeren eigenen Ansprüchen. Das Familiengericht prüft solche Vereinbarungen auf ihre Wirksamkeit. Lassen Sie sich vor einem Verzicht unbedingt unabhängig beraten, damit Sie die Folgen wirklich überblicken.

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Wie der Ablauf im Scheidungsverfahren aussieht

Der Versorgungsausgleich wird im Regelfall automatisch mit der Scheidung durchgeführt. Beide Eheleute füllen dazu Formulare aus, in denen sie ihre Versorgungen angeben. Das Gericht holt anschließend bei allen Trägern Auskünfte über die konkreten Anrechte ein – das ist häufig der Grund, warum sich ein Scheidungsverfahren in die Länge zieht.

Am Ende entscheidet das Gericht durch Beschluss über die Teilung. Es lohnt sich, die eingeholten Auskünfte zu prüfen: Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu einem falschen Ergebnis führen. Ich sehe die Berechnungen für Sie durch und sorge dafür, dass Ihre Ansprüche korrekt berücksichtigt werden.

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Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

In der Praxis führen vor allem drei Punkte zu Nachteilen. Erstens werden Versorgungen vergessen: Wer im Laufe des Berufslebens den Arbeitgeber gewechselt hat, besitzt oft mehrere kleine Betriebsrenten, die leicht untergehen. Zweitens werden die Auskünfte der Versorgungsträger ungeprüft übernommen, obwohl sie durchaus fehlerhaft sein können. Und drittens wird vorschnell ein Verzicht vereinbart, dessen Tragweite erst Jahrzehnte später sichtbar wird.

Gerade beim Versorgungsausgleich zahlt sich Sorgfalt aus, weil es um die lebenslange Absicherung im Alter geht. Kleine Fehler summieren sich über die Jahre der Rente zu erheblichen Beträgen. Ich achte darauf, dass alle Anrechte vollständig erfasst und die Berechnungen der Träger auf Plausibilität geprüft werden – und dass Sie eine Entscheidung über einen möglichen Verzicht nur mit vollem Wissen über die Folgen treffen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wird bei jeder Scheidung ein Versorgungsausgleich durchgeführt?+
In der Regel ja, von Amts wegen. Bei sehr kurzen Ehen oder geringfügigen Anrechten kann er entfallen oder nur auf Antrag stattfinden.
Welche Renten werden einbezogen?+
Alle in der Ehezeit erworbenen Anrechte: gesetzliche Rente, Betriebsrenten, private Rentenversicherungen und Beamtenversorgung.
Kann ich auf den Versorgungsausgleich verzichten?+
Ja, durch eine notarielle Vereinbarung oder im Ehevertrag. Das Gericht prüft die Wirksamkeit. Lassen Sie sich vorher gut beraten, die Folgen sind weitreichend.
Zählen Ansprüche aus der Zeit vor der Ehe mit?+
Nein. Nur Anrechte, die zwischen Heirat und Zustellung des Scheidungsantrags erworben wurden, werden ausgeglichen.
Warum dauert das Verfahren dadurch länger?+
Das Gericht muss bei allen Versorgungsträgern Auskünfte einholen. Das nimmt oft mehrere Monate in Anspruch.
Was passiert, wenn mein Ex-Partner früher stirbt?+
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Ausgleich angepasst werden, wenn der andere die Rente nur kurz bezogen hat. Die Regeln sind komplex – ich prüfe, ob eine Anpassung für Sie in Betracht kommt.

Fragen zum Versorgungsausgleich?

Ich prüfe Ihre Anrechte und sorge dafür, dass die Teilung fair und korrekt erfolgt.

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