AGB: Was zulässig ist und was nicht
Allgemeine Geschäftsbedingungen schützen Ihr Unternehmen – aber nur, wenn sie wirksam sind. Unwirksame Klauseln sind wertlos oder sogar gefährlich.
Kaum ein Unternehmen kommt ohne Allgemeine Geschäftsbedingungen aus. Sie regeln die immer wiederkehrenden Punkte einer Geschäftsbeziehung: Zahlung, Lieferung, Haftung, Gewährleistung. Richtig gestaltet, schaffen sie Klarheit und schützen vor Risiken. Falsch gestaltet, sind sie unwirksam – oder ziehen sogar Abmahnungen nach sich.
Viele Unternehmen verwenden AGB aus dem Internet oder von Mitbewerbern. Das ist riskant: AGB unterliegen einer strengen gesetzlichen Kontrolle, und unwirksame Klauseln entfalten keine Schutzwirkung. Im schlimmsten Fall gilt dann die für Sie ungünstige gesetzliche Regelung.
Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Nürnberg gestalte und prüfe ich AGB, die Ihre Interessen schützen und rechtlichen Anforderungen genügen.

Warum AGB einer strengen Kontrolle unterliegen
Weil AGB einseitig vom Verwender gestellt werden, schützt das Gesetz die andere Seite durch eine strenge Inhaltskontrolle. Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Besonders streng ist der Maßstab gegenüber Verbrauchern, aber auch im Geschäftsverkehr gelten Grenzen.
Eine unwirksame Klausel wird nicht etwa auf das zulässige Maß zurückgeführt, sondern fällt ersatzlos weg. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung – die für den Verwender oft schlechter ist als eine wirksame Klausel gewesen wäre. Deshalb ist Sorgfalt bei der Gestaltung entscheidend.
Typische unwirksame Klauseln
Es gibt Klauseln, die immer wieder für unwirksam erklärt werden. Dazu gehören zu weitreichende Haftungsausschlüsse, unangemessene Vertragsstrafen, überlange Bindungsfristen, unzulässige Verkürzungen der Gewährleistung oder intransparente Regelungen, die der Vertragspartner nicht verstehen kann.
Gerade der Versuch, die eigene Haftung möglichst weit auszuschließen, geht oft nach hinten los: Solche Klauseln sind häufig unwirksam. Ich prüfe Ihre AGB auf solche Fallstricke und gestalte sie so, dass sie den maximal zulässigen Schutz bieten, ohne die Wirksamkeit zu gefährden.
Wirksame Einbeziehung der AGB
Selbst die besten AGB nützen nichts, wenn sie nicht wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Der Vertragspartner muss vor Vertragsschluss die Möglichkeit haben, von ihnen Kenntnis zu nehmen, und ihrer Geltung zustimmen. Im Onlinehandel gelten dafür besondere Anforderungen.
Wird die Einbeziehung nicht richtig gestaltet, gelten die AGB nicht – mit allen Nachteilen. Ich sorge dafür, dass Ihre AGB nicht nur inhaltlich wirksam sind, sondern auch korrekt in Ihre Verträge einbezogen werden.
AGB als Wettbewerbsvorteil
Gut gemachte AGB sind mehr als eine Pflichtübung. Sie schaffen Rechtssicherheit, beugen Streit vor und stärken Ihre Position gegenüber Kunden und Lieferanten. Sie regeln klar, was im Streitfall gilt, und ersparen Ihnen langwierige Auseinandersetzungen.
Umgekehrt können fehlerhafte AGB im Onlinehandel Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbänden nach sich ziehen. Rechtssichere AGB schützen Sie also in mehrfacher Hinsicht. Ich gestalte sie passgenau für Ihr Geschäftsmodell.
Individuell statt Standard
AGB von der Stange passen selten wirklich zu einem Unternehmen und bergen das Risiko unwirksamer Klauseln. Jedes Geschäftsmodell hat seine Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen. Nur individuell gestaltete AGB bieten den Schutz, den Sie brauchen.
Ich bespreche mit Ihnen Ihr Geschäft und gestalte AGB, die zu Ihnen passen, rechtlich halten und Ihre Interessen bestmöglich schützen. Bestehende AGB prüfe ich auf Schwachstellen und bringe sie auf einen sicheren Stand.
Häufige Fragen
Kann ich AGB aus dem Internet übernehmen?+
Was passiert, wenn eine Klausel unwirksam ist?+
Welche Klauseln sind besonders riskant?+
Wie werden AGB wirksam Vertragsbestandteil?+
Können fehlerhafte AGB abgemahnt werden?+
Prüfen Sie auch bestehende AGB?+
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