Ratgeber · Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag: Chancen und Risiken

Ein Aufhebungsvertrag kann eine gute Lösung sein – oder eine teure Falle. Der Unterschied liegt in den Details.

Statt einer Kündigung bieten Arbeitgeber häufig einen Aufhebungsvertrag an. Er beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt. Das klingt harmonisch und ist manchmal wirklich vorteilhaft – kann aber auch erhebliche Nachteile mit sich bringen.

Anders als bei einer Kündigung gibt es beim Aufhebungsvertrag keinen Kündigungsschutz und keine dreiwöchige Klagefrist, die man nutzen könnte. Wer unterschreibt, ist gebunden. Deshalb sollte man einen Aufhebungsvertrag niemals unter Druck und niemals ungeprüft unterschreiben.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg prüfe ich Aufhebungsverträge und sage Ihnen, ob das Angebot fair ist und wo nachverhandelt werden sollte.

Aufhebungsvertrag: Chancen und Risiken – Rechtsanwalt Reinhard Kohl in Nürnberg
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Was ein Aufhebungsvertrag regelt

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Er regelt typischerweise den Beendigungszeitpunkt, eine mögliche Abfindung, offene Urlaubsansprüche, die Freistellung bis zum Austritt und das Arbeitszeugnis. All diese Punkte sind verhandelbar.

Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt auf der Hand: Er umgeht den Kündigungsschutz und das Risiko einer Klage. Für den Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein, wenn er ohnehin wechseln will oder eine gute Abfindung erhält – aber nur, wenn die Konditionen stimmen.

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Das größte Risiko: die Sperrzeit

Der wichtigste Fallstrick ist die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wer aktiv an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitwirkt – und das tut man mit der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag – riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Es gibt Möglichkeiten, dieses Risiko zu verringern, etwa durch eine korrekte Formulierung und die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist. Diese Gestaltung ist heikel und sollte unbedingt fachkundig geprüft werden. Ein falsch formulierter Vertrag kann Sie mehrere Monatsbezüge kosten.

Auf einen Blick
Drohende Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Verzicht auf Kündigungsschutz
Ruhen des Anspruchs bei zu kurzer Frist
Höhe und Fälligkeit der Abfindung
Formulierung des Arbeitszeugnisses
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Wann sich ein Aufhebungsvertrag lohnt

Trotz der Risiken kann ein Aufhebungsvertrag die richtige Wahl sein. Etwa wenn Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben und flexibel aus dem alten Vertrag herauswollen, oder wenn Ihnen eine attraktive Abfindung geboten wird, die die Nachteile aufwiegt.

Entscheidend ist eine ehrliche Abwägung: Was bekomme ich, worauf verzichte ich? Ich rechne die Konditionen für Sie durch und sage Ihnen, ob das Angebot in Ihrer Situation vorteilhaft ist oder ob eine andere Lösung besser wäre.

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Nachverhandeln lohnt sich fast immer

Das erste Angebot des Arbeitgebers ist selten das letzte Wort. Bei Abfindung, Freistellung, Resturlaub und Zeugnis besteht meist Verhandlungsspielraum. Wer die eigene Position kennt – etwa, ob eine Kündigung überhaupt wirksam wäre – kann bessere Konditionen erzielen.

Ich prüfe, wie stark Ihre Position ist, und verhandle die für Sie wesentlichen Punkte nach. Oft lässt sich der Aufhebungsvertrag so deutlich verbessern, bevor Sie unterschreiben.

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Nie unter Druck unterschreiben

Arbeitgeber legen Aufhebungsverträge manchmal mit der Bitte um sofortige Unterschrift vor. Lassen Sie sich davon nicht drängen. Sie haben das Recht, das Angebot in Ruhe zu prüfen und rechtlichen Rat einzuholen. Ein seriöses Angebot verträgt eine Bedenkzeit.

Ich prüfe Ihren Aufhebungsvertrag zügig und zeige Ihnen Chancen und Risiken auf. So treffen Sie eine informierte Entscheidung und tappen nicht in eine teure Falle.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?+
Die Kündigung ist einseitig, der Aufhebungsvertrag einvernehmlich. Beim Aufhebungsvertrag gibt es keinen Kündigungsschutz und keine Klagefrist – wer unterschreibt, ist gebunden.
Droht mir eine Sperrzeit?+
Möglich sind bis zu zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld, weil Sie an der Beendigung mitwirken. Eine korrekte Gestaltung kann das Risiko verringern.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?+
Nur nach Prüfung. Er kann vorteilhaft sein, etwa bei guter Abfindung oder neuer Stelle, birgt aber Risiken. Lassen Sie ihn vorher prüfen.
Kann ich nachverhandeln?+
In aller Regel ja. Abfindung, Freistellung, Resturlaub und Zeugnis sind verhandelbar. Das erste Angebot ist selten das letzte Wort.
Muss ich sofort unterschreiben?+
Nein. Sie haben Anspruch auf Bedenkzeit und dürfen rechtlichen Rat einholen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?+
Ein allgemeines Widerrufsrecht besteht in der Regel nicht. Umso wichtiger ist die Prüfung vor der Unterschrift.

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Lassen Sie ihn prüfen, bevor Sie unterschreiben – ich zeige Ihnen Chancen, Risiken und Verhandlungsspielraum.

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