Ratgeber · Arbeitsrecht

Kündigung erhalten: Ihre Rechte und die 3-Wochen-Frist

Eine Kündigung trifft oft aus heiterem Himmel. Wichtig ist jetzt vor allem eines: schnell handeln, denn die Frist läuft.

Wer eine Kündigung erhält, ist erst einmal geschockt. Doch gerade jetzt zählt jeder Tag. Denn wer sich gegen eine Kündigung wehren will, hat dafür in der Regel nur drei Wochen Zeit. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung selbst dann als wirksam, wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

Viele Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Formfehler, fehlende Gründe oder eine falsche Fristberechnung machen sie angreifbar. Ob eine Klage sinnvoll ist, lässt sich aber nur nach Prüfung des Einzelfalls sagen – und dafür bleibt wenig Zeit.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg prüfe ich Ihre Kündigung schnell und sage Ihnen offen, wie Ihre Chancen stehen und welcher Weg der beste ist.

Kündigung erhalten: Ihre Rechte und die 3-Wochen-Frist – Rechtsanwalt Reinhard Kohl in Nürnberg
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Die 3-Wochen-Frist ist entscheidend

Der wichtigste Grundsatz nach einer Kündigung: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Diese Frist ist streng. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als von Anfang an wirksam – unabhängig davon, wie fehlerhaft sie war.

Deshalb sollten Sie nach Erhalt einer Kündigung nicht abwarten, sondern sich zügig beraten lassen. Selbst wenn Sie unsicher sind, ob Sie überhaupt klagen wollen: Die Prüfung sollte innerhalb der Frist erfolgen, damit Ihnen keine Rechte verloren gehen.

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Nichts vorschnell unterschreiben

Nach einer Kündigung wird Arbeitnehmern häufig ein Aufhebungsvertrag oder eine Ausgleichsquittung vorgelegt. Vorsicht: Wer hier vorschnell unterschreibt, verzichtet oft auf Ansprüche und riskiert zudem eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Auch die Bestätigung, die Kündigung erhalten und akzeptiert zu haben, kann nachteilig sein.

Unterschreiben Sie im Zweifel nichts, bevor Sie Rücksprache gehalten haben. Das gilt auch, wenn Druck aufgebaut wird. Ich prüfe die Ihnen vorgelegten Dokumente und sage Ihnen, was Sie unterschreiben können und was nicht.

Auf einen Blick
Kündigung nicht als akzeptiert bestätigen
Keine Ausgleichsquittung vorschnell unterschreiben
Aufhebungsvertrag erst prüfen lassen
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
Kündigung schriftlich und mit Datum sichern
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Wann die Kündigung unwirksam sein kann

Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von vielen Faktoren ab. Greift das Kündigungsschutzgesetz – in der Regel bei Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern und nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung – braucht der Arbeitgeber einen anerkannten Kündigungsgrund: verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt.

Daneben gibt es formale Anforderungen: Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein, Fristen müssen eingehalten und in bestimmten Fällen der Betriebsrat angehört werden. Für Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Ich prüfe alle diese Punkte.

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Was die Kündigungsschutzklage bringt

Die Kündigungsschutzklage richtet sich auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. In der Praxis endet ein solcher Prozess allerdings häufig mit einem Vergleich, in dem eine Abfindung gezahlt wird. Die Klage ist damit oft der Hebel, um eine angemessene Abfindung zu erreichen.

Ob Sie Ihren Arbeitsplatz zurückwollen oder auf eine Abfindung zielen – die Klage hält Ihnen beide Wege offen. Ich vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht Nürnberg und verhandle für Sie die bestmögliche Lösung.

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Schnell prüfen lassen lohnt sich

Weil die Frist so kurz ist, ist schnelles Handeln der wichtigste Rat. Eine erste Einschätzung ist oft schon mit wenig Aufwand möglich und verschafft Ihnen Klarheit, ob und wie Sie sich wehren sollten.

Ich prüfe Ihre Kündigung kurzfristig, kläre Ihre Chancen und übernehme bei Bedarf die Klage und die Verhandlung. So verpassen Sie keine Frist und holen das Beste aus Ihrer Situation heraus.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?+
In der Regel drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach gilt sie grundsätzlich als wirksam. Handeln Sie deshalb schnell.
Sollte ich die Kündigung unterschreiben?+
Die reine Bestätigung des Erhalts ist meist unkritisch. Bestätigen Sie aber nicht, dass Sie die Kündigung akzeptieren, und unterschreiben Sie keine Ausgleichsquittung ungeprüft.
Wann brauche ich einen Kündigungsgrund?+
Greift das Kündigungsschutzgesetz, braucht der Arbeitgeber einen verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Grund. Das ist meist bei größeren Betrieben und längerer Beschäftigung der Fall.
Bekomme ich eine Abfindung?+
Ein automatischer Anspruch besteht meist nicht. In der Praxis werden Abfindungen aber häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ausgehandelt.
Was ist bei besonderem Kündigungsschutz?+
Für Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder gelten strenge Voraussetzungen. Eine Kündigung ist hier oft nur mit behördlicher Zustimmung möglich.
Lohnt sich eine Klage, wenn ich nicht zurückwill?+
Oft ja. Die Klage ist häufig der Weg zu einer angemessenen Abfindung, auch wenn Sie den Arbeitsplatz nicht behalten möchten.

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Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt prüfen – schnell, klar und mit einer ehrlichen Einschätzung Ihrer Chancen.

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