Kündigung erhalten: Ihre Rechte und die 3-Wochen-Frist
Eine Kündigung trifft oft aus heiterem Himmel. Wichtig ist jetzt vor allem eines: schnell handeln, denn die Frist läuft.
Wer eine Kündigung erhält, ist erst einmal geschockt. Doch gerade jetzt zählt jeder Tag. Denn wer sich gegen eine Kündigung wehren will, hat dafür in der Regel nur drei Wochen Zeit. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung selbst dann als wirksam, wenn sie eigentlich rechtswidrig war.
Viele Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Formfehler, fehlende Gründe oder eine falsche Fristberechnung machen sie angreifbar. Ob eine Klage sinnvoll ist, lässt sich aber nur nach Prüfung des Einzelfalls sagen – und dafür bleibt wenig Zeit.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg prüfe ich Ihre Kündigung schnell und sage Ihnen offen, wie Ihre Chancen stehen und welcher Weg der beste ist.

Die 3-Wochen-Frist ist entscheidend
Der wichtigste Grundsatz nach einer Kündigung: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Diese Frist ist streng. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als von Anfang an wirksam – unabhängig davon, wie fehlerhaft sie war.
Deshalb sollten Sie nach Erhalt einer Kündigung nicht abwarten, sondern sich zügig beraten lassen. Selbst wenn Sie unsicher sind, ob Sie überhaupt klagen wollen: Die Prüfung sollte innerhalb der Frist erfolgen, damit Ihnen keine Rechte verloren gehen.
Nichts vorschnell unterschreiben
Nach einer Kündigung wird Arbeitnehmern häufig ein Aufhebungsvertrag oder eine Ausgleichsquittung vorgelegt. Vorsicht: Wer hier vorschnell unterschreibt, verzichtet oft auf Ansprüche und riskiert zudem eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Auch die Bestätigung, die Kündigung erhalten und akzeptiert zu haben, kann nachteilig sein.
Unterschreiben Sie im Zweifel nichts, bevor Sie Rücksprache gehalten haben. Das gilt auch, wenn Druck aufgebaut wird. Ich prüfe die Ihnen vorgelegten Dokumente und sage Ihnen, was Sie unterschreiben können und was nicht.
Wann die Kündigung unwirksam sein kann
Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von vielen Faktoren ab. Greift das Kündigungsschutzgesetz – in der Regel bei Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern und nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung – braucht der Arbeitgeber einen anerkannten Kündigungsgrund: verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt.
Daneben gibt es formale Anforderungen: Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein, Fristen müssen eingehalten und in bestimmten Fällen der Betriebsrat angehört werden. Für Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Ich prüfe alle diese Punkte.
Was die Kündigungsschutzklage bringt
Die Kündigungsschutzklage richtet sich auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. In der Praxis endet ein solcher Prozess allerdings häufig mit einem Vergleich, in dem eine Abfindung gezahlt wird. Die Klage ist damit oft der Hebel, um eine angemessene Abfindung zu erreichen.
Ob Sie Ihren Arbeitsplatz zurückwollen oder auf eine Abfindung zielen – die Klage hält Ihnen beide Wege offen. Ich vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht Nürnberg und verhandle für Sie die bestmögliche Lösung.
Schnell prüfen lassen lohnt sich
Weil die Frist so kurz ist, ist schnelles Handeln der wichtigste Rat. Eine erste Einschätzung ist oft schon mit wenig Aufwand möglich und verschafft Ihnen Klarheit, ob und wie Sie sich wehren sollten.
Ich prüfe Ihre Kündigung kurzfristig, kläre Ihre Chancen und übernehme bei Bedarf die Klage und die Verhandlung. So verpassen Sie keine Frist und holen das Beste aus Ihrer Situation heraus.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?+
Sollte ich die Kündigung unterschreiben?+
Wann brauche ich einen Kündigungsgrund?+
Bekomme ich eine Abfindung?+
Was ist bei besonderem Kündigungsschutz?+
Lohnt sich eine Klage, wenn ich nicht zurückwill?+
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Beschreiben Sie kurz Ihren Fall. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen und wir besprechen die nächsten Schritte.

