Ratgeber · Scheidung

Einvernehmliche Scheidung: schneller, günstiger, ruhiger

Nicht jede Scheidung muss ein Rosenkrieg sein. Wenn beide an einem Strang ziehen, geht es schneller, günstiger und mit weniger Belastung.

Viele fürchten bei einer Scheidung langwierigen Streit vor Gericht. Dabei lässt sich der Großteil der Scheidungen einvernehmlich regeln. Das bedeutet nicht, dass alles einfach ist – aber dass beide bereit sind, faire Lösungen zu finden, statt jeden Punkt streitig auszufechten.

Eine einvernehmliche Scheidung hat handfeste Vorteile: Sie ist in der Regel schneller, kostet weniger und schont die Nerven aller Beteiligten – besonders, wenn Kinder da sind. Voraussetzung ist, dass sich beide über die Scheidung und idealerweise über die Folgen einig sind.

Als Anwalt für Familienrecht in Nürnberg zeige ich Ihnen, wie eine einvernehmliche Scheidung abläuft und wie Sie sie fair und rechtssicher gestalten.

Einvernehmliche Scheidung: schneller, günstiger, ruhiger – Rechtsanwalt Reinhard Kohl in Nürnberg
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Was einvernehmlich wirklich bedeutet

Einvernehmlich heißt: Beide wollen die Scheidung und streiten nicht über die wesentlichen Folgen. Es bedeutet nicht, dass man in allem einer Meinung sein muss – wohl aber, dass man bereit ist, offene Punkte gemeinsam und fair zu klären, statt sie dem Gericht zu überlassen.

Je mehr Punkte im Vorfeld geregelt werden – Unterhalt, Vermögen, Haus, Umgang mit den Kindern – desto reibungsloser verläuft das Verfahren. Diese Einigung kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden, die Rechtssicherheit für beide schafft.

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Reicht ein Anwalt für beide?

Ein häufiges Missverständnis: Ein Anwalt kann nicht beide Ehepartner gleichzeitig vertreten, denn er ist stets nur den Interessen seines Mandanten verpflichtet. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt jedoch, dass ein Anwalt den Scheidungsantrag stellt; der andere Partner stimmt dem Antrag lediglich zu und braucht dafür keinen eigenen Anwalt.

Das spart Kosten, funktioniert aber nur, wenn wirklich Einigkeit besteht. Der zustimmende Partner erhält allerdings keine eigene Rechtsberatung. Wer sichergehen will, dass seine Interessen gewahrt sind, sollte sich zumindest einmal unabhängig beraten lassen.

Auf einen Blick
Beide wollen die Scheidung
Trennungsjahr ist abgelaufen
Einigkeit über die wesentlichen Folgen
Ein Anwalt stellt den Antrag
Zustimmung des anderen Partners
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Die Scheidungsfolgenvereinbarung

Das Herzstück einer fairen einvernehmlichen Scheidung ist oft die Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin regeln die Eheleute verbindlich, was mit Unterhalt, Vermögen, Haus, Versorgungsausgleich und den Kindern geschehen soll. Bestimmte Regelungen bedürfen der notariellen Beurkundung.

Eine solche Vereinbarung schafft Klarheit und verhindert, dass alte Streitpunkte nach der Scheidung wieder aufbrechen. Ich entwerfe die Vereinbarung so, dass sie Ihre Interessen wahrt und rechtlich hält – als tragfähige Grundlage für den Neustart beider Seiten.

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Kosten der einvernehmlichen Scheidung

Die Kosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen und richten sich nach dem Verfahrenswert, der vor allem vom Einkommen der Eheleute abhängt. Weil bei der einvernehmlichen Scheidung oft nur ein Anwalt tätig ist und keine streitigen Folgesachen anfallen, bleibt sie deutlich günstiger als ein streitiges Verfahren.

Wer wenig Einkommen hat, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Ich nenne Ihnen vorab eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten, damit Sie planen können und keine Überraschungen erleben.

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Fair bleiben zahlt sich aus

Eine einvernehmliche Scheidung ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Vernunft. Wer sachlich bleibt, spart Zeit, Geld und Nerven – und bewahrt sich, gerade bei gemeinsamen Kindern, eine tragfähige Basis für die Zukunft.

Ich unterstütze Sie dabei, den einvernehmlichen Weg zu gehen, ohne Ihre Interessen aus dem Blick zu verlieren. Und sollte sich unterwegs doch ein Streitpunkt auftun, vertrete ich Ihre Position konsequent.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist eine einvernehmliche Scheidung immer möglich?+
Wenn beide die Scheidung wollen und das Trennungsjahr abgelaufen ist, ja. Über die Folgen sollte möglichst Einigkeit bestehen.
Kann ein Anwalt uns beide vertreten?+
Nein. Ein Anwalt vertritt immer nur einen Partner. Bei Einvernehmen genügt aber, dass ein Anwalt den Antrag stellt und der andere zustimmt.
Brauche ich als zustimmender Partner eigene Beratung?+
Sie brauchen keinen eigenen Anwalt für die Zustimmung. Für die Sicherheit, dass Ihre Interessen gewahrt sind, ist eine einmalige Beratung dennoch sinnvoll.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?+
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Einkommen abhängt. Sie ist deutlich günstiger als ein streitiges Verfahren.
Was gehört in eine Scheidungsfolgenvereinbarung?+
Regelungen zu Unterhalt, Vermögen, Haus, Versorgungsausgleich und Kindern. Bestimmte Punkte müssen notariell beurkundet werden.
Was, wenn wir uns bei einem Punkt nicht einig werden?+
Dann kann dieser Punkt als Folgesache vom Gericht entschieden werden, während der Rest einvernehmlich bleibt. Oft lässt sich auch dafür eine Lösung finden.

Sich einig und trotzdem sichergehen?

Ich gestalte Ihre einvernehmliche Scheidung fair, zügig und rechtssicher – mit einer belastbaren Vereinbarung.

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