Ratgeber · Scheidung

Ablauf einer Scheidung: Vom Antrag bis zum Beschluss

Wer sich scheiden lässt, betritt Neuland. Wenn Sie den Ablauf kennen, verlieren Verfahren und Gerichtstermin ihren Schrecken.

Eine Scheidung ist für die meisten Menschen ein einmaliges und belastendes Ereignis. Umso hilfreicher ist es zu wissen, was auf einen zukommt: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wie läuft das Verfahren ab und womit ist zeitlich zu rechnen?

Grundsätzlich wird eine Ehe geschieden, wenn sie gescheitert ist. Das Gesetz vermutet das Scheitern, wenn die Eheleute ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen. Der Weg dorthin folgt festen Schritten, die ich Ihnen hier verständlich erkläre.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Nürnberg begleite ich Sie durch das gesamte Verfahren – von der Vorbereitung des Antrags bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.

Ablauf einer Scheidung: Vom Antrag bis zum Beschluss – Rechtsanwalt Reinhard Kohl in Nürnberg
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Voraussetzung: das Trennungsjahr

Vor der Scheidung steht in aller Regel das Trennungsjahr. Die Eheleute müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Das ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht – getrennte Zimmer, getrennte Wirtschaft.

Sind sich beide über die Scheidung einig, genügt das Trennungsjahr. Will nur einer die Scheidung und widerspricht der andere, kann es länger dauern. Nach drei Jahren Trennung wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet, sodass die Scheidung auch gegen den Willen des anderen erfolgt.

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Der Scheidungsantrag

Die Scheidung wird durch einen Antrag beim Familiengericht eingeleitet. Für den Antrag besteht Anwaltszwang: Mindestens der antragstellende Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein. Sind sich beide einig, reicht oft ein Anwalt, der den Antrag stellt; der andere stimmt lediglich zu.

Der Antrag enthält die notwendigen Angaben zu Ehe, Trennung und gegebenenfalls Kindern. Anschließend werden die Formulare zum Versorgungsausgleich versandt. Ich bereite den Antrag für Sie vor und achte darauf, dass alles vollständig und korrekt ist, damit sich das Verfahren nicht unnötig verzögert.

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Versorgungsausgleich und Folgesachen

Mit der Scheidung wird in der Regel automatisch der Versorgungsausgleich durchgeführt, also die Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenanrechte. Das Gericht holt dazu Auskünfte bei allen Versorgungsträgern ein – der häufigste Grund, warum ein Verfahren mehrere Monate dauert.

Weitere Punkte wie Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen können als Folgesachen mitverhandelt werden. Oft ist es aber klüger, diese vorab einvernehmlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. Das beschleunigt die Scheidung und spart Kosten.

Auf einen Blick
Scheidungsantrag beim Familiengericht
Versorgungsausgleich (Rentenanrechte)
Unterhalt für Kinder und Ehegatten
Sorge- und Umgangsrecht
Vermögen, Haus und Hausrat
Rechtsanwalt Reinhard Kohl
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Der Gerichtstermin und der Beschluss

Zum Scheidungstermin müssen beide Eheleute persönlich erscheinen, da das Gericht sie zum Scheitern der Ehe und zum Versorgungsausgleich anhört. Der Termin ist meist kurz und sachlich; bei einvernehmlicher Scheidung dauert er oft nur wenige Minuten.

Am Ende spricht das Gericht die Scheidung durch Beschluss aus. Verzichten beide Seiten auf Rechtsmittel, wird die Scheidung sofort rechtskräftig. Andernfalls läuft eine einmonatige Frist. Erst mit der Rechtskraft ist die Ehe endgültig geschieden.

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Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung dauert nach Ablauf des Trennungsjahres häufig etwa vier bis neun Monate, abhängig vor allem davon, wie schnell die Versorgungsträger antworten. Streitige Verfahren mit Folgesachen können sich deutlich länger hinziehen.

Beschleunigen lässt sich das Verfahren durch gute Vorbereitung und Einigkeit bei den Nebenpunkten. Ich sorge dafür, dass Ihr Antrag vollständig ist, und halte das Verfahren so schlank wie möglich, damit Sie schneller Klarheit haben.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Muss ich wirklich ein Jahr getrennt leben?+
In der Regel ja. Bei Einigkeit genügt das Trennungsjahr. Nur in seltenen Härtefällen ist eine Scheidung vorher möglich.
Brauchen wir beide einen Anwalt?+
Nein. Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt, der den Antrag stellt. Der andere Partner stimmt lediglich zu. Für eigene Anträge braucht jedoch jeder einen Anwalt.
Warum dauert das Verfahren mehrere Monate?+
Meist wegen des Versorgungsausgleichs: Das Gericht holt Auskünfte bei allen Rententrägern ein, was Zeit braucht.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?+
Eine notarielle Vereinbarung, die Unterhalt, Vermögen und weitere Punkte vorab regelt. Sie beschleunigt die Scheidung und vermeidet Streit im Verfahren.
Muss ich zum Gerichtstermin erscheinen?+
Ja, beide Eheleute müssen persönlich kommen, da das Gericht sie anhört. Der Termin ist meist kurz.
Ab wann bin ich geschieden?+
Erst mit Rechtskraft des Beschlusses. Verzichten beide auf Rechtsmittel, tritt sie sofort ein, sonst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist.

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Ich bereite Ihren Antrag vor und führe Sie zügig und sicher durch das gesamte Verfahren.

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