Ratgeber · Handels- & Gesellschaftsrecht

Geschäftsführerhaftung: Risiken kennen und begrenzen

Die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt die Gesellschaft – nicht immer den Geschäftsführer. Der haftet unter Umständen persönlich.

Viele Geschäftsführer einer GmbH gehen davon aus, dass sie durch die Haftungsbeschränkung der Gesellschaft persönlich geschützt sind. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Zwar haftet grundsätzlich die GmbH mit ihrem Vermögen, doch in zahlreichen Konstellationen kann der Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen werden – mit seinem Privatvermögen.

Die Geschäftsführerhaftung ist ein komplexes Feld mit vielen Fallstricken. Verletzt der Geschäftsführer seine Pflichten, drohen Ansprüche der Gesellschaft, der Gesellschafter, von Gläubigern, dem Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern. Gerade in der Krise wird es schnell brenzlig.

Als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Nürnberg berate ich Geschäftsführer zu ihren Risiken und helfe, die persönliche Haftung zu begrenzen.

Geschäftsführerhaftung: Risiken kennen und begrenzen – Rechtsanwalt Reinhard Kohl in Nürnberg
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Wann der Geschäftsführer persönlich haftet

Der Geschäftsführer haftet der Gesellschaft gegenüber, wenn er seine Pflichten verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Der Maßstab ist die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns. Wer etwa riskante Geschäfte ohne ausreichende Prüfung eingeht, Weisungen missachtet oder gegen den Gesellschaftsvertrag verstößt, riskiert die Haftung.

Daneben gibt es die Außenhaftung gegenüber Dritten – etwa gegenüber dem Finanzamt für nicht abgeführte Steuern, gegenüber den Sozialversicherungsträgern für nicht gezahlte Beiträge oder gegenüber Gläubigern in bestimmten Fällen. Diese Ansprüche treffen den Geschäftsführer persönlich.

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Besondere Gefahr in der Krise

Besonders riskant wird es in der Unternehmenskrise. Ist die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Geschäftsführer rechtzeitig Insolvenz anmelden. Wer diese Pflicht verletzt und die Insolvenz verschleppt, haftet persönlich und macht sich sogar strafbar.

Auch Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet werden, können zu einer persönlichen Haftung führen. Gerade in der Krise sind die Handlungspflichten des Geschäftsführers streng und die Fehlerquellen zahlreich. Hier ist frühe rechtliche Beratung besonders wichtig.

Auf einen Blick
Sorgfaltspflichtverletzungen
Nicht abgeführte Steuern
Nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge
Insolvenzverschleppung
Zahlungen nach Insolvenzreife
Verstoß gegen Gesellschaftsvertrag oder Weisungen
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Pflichten des Geschäftsführers kennen

Der wirksamste Schutz vor Haftung ist, die eigenen Pflichten zu kennen und zu erfüllen. Dazu gehören die ordnungsgemäße Geschäftsführung, die Beachtung von Buchführungs- und Steuerpflichten, die Überwachung der wirtschaftlichen Lage und das rechtzeitige Handeln in der Krise.

Viele Haftungsfälle entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Unkenntnis der Pflichten. Ich kläre Sie über Ihre Pflichten auf und zeige Ihnen, worauf Sie besonders achten müssen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

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So sichern Sie sich ab

Es gibt Möglichkeiten, das Haftungsrisiko zu begrenzen. Dazu gehören eine sorgfältige Dokumentation von Entscheidungen, klare Zuständigkeiten, die Einholung fachkundigen Rats bei wichtigen Fragen und eine Directors-and-Officers-Versicherung, die bestimmte Haftungsfälle abdeckt.

Auch die Ausgestaltung des Anstellungsvertrags und gegebenenfalls eine Entlastung durch die Gesellschafter spielen eine Rolle. Ich berate Sie, wie Sie sich als Geschäftsführer bestmöglich absichern und Ihr persönliches Risiko begrenzen.

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Im Ernstfall schnell handeln

Werden Ansprüche gegen Sie erhoben oder zeichnet sich eine Krise ab, ist schnelles Handeln entscheidend. Je früher die Weichen richtig gestellt werden, desto besser lässt sich die Haftung abwenden oder begrenzen. Wer zu lange wartet, verschärft die Lage oft.

Ich prüfe die gegen Sie erhobenen Ansprüche, verteidige Sie gegen unberechtigte Forderungen und berate Sie in der Krise zum richtigen Vorgehen – damit aus Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer kein persönliches Desaster wird.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Hafte ich als Geschäftsführer persönlich?+
Unter bestimmten Voraussetzungen ja, mit Ihrem Privatvermögen – etwa bei Pflichtverletzungen, nicht abgeführten Steuern oder Insolvenzverschleppung.
Schützt mich die Haftungsbeschränkung der GmbH?+
Sie schützt die Gesellschaft, nicht immer den Geschäftsführer. Bei Pflichtverletzungen können Sie persönlich in Anspruch genommen werden.
Was gilt in der Unternehmenskrise?+
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung müssen Sie rechtzeitig Insolvenz anmelden. Verschleppung führt zu persönlicher Haftung und ist strafbar.
Wie kann ich mich absichern?+
Durch Kenntnis Ihrer Pflichten, sorgfältige Dokumentation, fachkundigen Rat und gegebenenfalls eine D&O-Versicherung.
Hafte ich für nicht gezahlte Steuern und Beiträge?+
Ja, für nicht abgeführte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge können Sie persönlich haften. Das ist ein häufiger Haftungsfall.
Was tun, wenn Ansprüche gegen mich erhoben werden?+
Schnell handeln. Ich prüfe die Ansprüche, verteidige Sie gegen unberechtigte Forderungen und berate zum richtigen Vorgehen.

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Ich berate Sie zu Ihren Haftungsrisiken und helfe, Ihr persönliches Risiko zu begrenzen.

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