Strafbefehl erhalten: Einspruch prüfen
Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Verhandlung. Wer nicht rechtzeitig widerspricht, ist vorbestraft – oft ohne es zu merken.
Der Strafbefehl ist ein besonderes Instrument der Justiz: Ohne Hauptverhandlung wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe festgesetzt. Er kommt bei kleineren und mittleren Vergehen zum Einsatz und flattert vielen Beschuldigten unerwartet ins Haus. Viele unterschätzen, was dahintersteckt.
Denn ein rechtskräftiger Strafbefehl steht einem Urteil gleich. Er kann eine Geldstrafe, in bestimmten Fällen sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung, ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis enthalten – und er führt zu einer Vorstrafe. Wer einfach zahlt, akzeptiert all das.
Als Strafverteidiger in Nürnberg prüfe ich Ihren Strafbefehl und sage Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt.

Was ein Strafbefehl bedeutet
Der Strafbefehl ergeht im schriftlichen Verfahren, ohne dass Sie vor einem Richter gehört werden. Die Staatsanwaltschaft beantragt ihn, das Gericht erlässt ihn, wenn es die Voraussetzungen für gegeben hält. Sie erhalten ihn per Post – und ab diesem Moment läuft eine kurze Frist.
Reagieren Sie nicht innerhalb der Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil. Das bedeutet: Die festgesetzte Strafe steht fest, und die Verurteilung wird registriert. Viele erkennen die Tragweite erst, wenn es zu spät ist.
Die Folgen unterschätzt man leicht
Ein Strafbefehl ist keine bloße Bagatelle wie ein Bußgeld. Er ist eine strafrechtliche Verurteilung. Je nach Höhe der Strafe kann daraus eine Eintragung im Führungszeugnis werden, die etwa im Beruf erhebliche Nachteile bringt. Auch beamten-, ausländer- oder waffenrechtliche Folgen sind möglich.
Gerade wenn Sie beruflich auf ein sauberes Führungszeugnis angewiesen sind, sollten Sie einen Strafbefehl niemals ungeprüft hinnehmen. Manchmal lässt sich durch einen Einspruch eine Eintragung vermeiden oder die Strafe so reduzieren, dass sie nicht im Führungszeugnis erscheint.
Die 2-Wochen-Frist für den Einspruch
Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Diese Frist ist streng. Wird sie versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit allen Folgen. Der Einspruch selbst muss zunächst nicht begründet werden.
Der Einspruch kann auch auf einzelne Punkte beschränkt werden, etwa nur auf die Höhe der Tagessätze bei einer Geldstrafe. Das kann sinnvoll sein, wenn der Vorwurf zutrifft, die Strafe aber zu hoch bemessen ist. Ich prüfe, welche Vorgehensweise für Sie am günstigsten ist.
Wann sich der Einspruch lohnt
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Lohnend ist er oft, wenn der Vorwurf unberechtigt ist, wenn die Strafe zu hoch bemessen wurde oder wenn eine Eintragung im Führungszeugnis vermieden werden soll. Nach dem Einspruch kommt es zu einer Hauptverhandlung, in der die Sache neu aufgerollt wird.
Zu beachten ist: In der Hauptverhandlung ist das Gericht nicht an den Strafbefehl gebunden und kann grundsätzlich auch anders entscheiden. Deshalb sollte ein Einspruch gut überlegt und vorbereitet sein. Ich schätze die Erfolgsaussichten realistisch für Sie ein.
Schnell prüfen lassen
Wegen der kurzen Frist ist Eile geboten. Schon eine erste Prüfung schafft Klarheit, ob der Strafbefehl hingenommen werden sollte oder ob ein Einspruch die bessere Wahl ist. Diese Entscheidung sollte niemand ohne Kenntnis der Folgen treffen.
Ich prüfe Ihren Strafbefehl und die Akte, bespreche mit Ihnen die Optionen und übernehme bei Bedarf den Einspruch und die Verteidigung in der Hauptverhandlung – mit dem Ziel des bestmöglichen Ergebnisses.
Häufige Fragen
Was ist ein Strafbefehl?+
Ist ein Strafbefehl eine Vorstrafe?+
Wie lange habe ich für den Einspruch Zeit?+
Kann ich nur gegen die Höhe der Strafe vorgehen?+
Was passiert nach dem Einspruch?+
Lohnt sich der Einspruch immer?+
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Strafbefehl im Briefkasten?
Zahlen Sie nicht vorschnell. Ich prüfe den Strafbefehl und sage Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.
Beschreiben Sie kurz Ihren Fall. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen und wir besprechen die nächsten Schritte.

