Ratgeber · Strafrecht

Hausdurchsuchung: Rechte im Ermittlungsverfahren

Eine Hausdurchsuchung ist ein einschneidender Eingriff. Wer seine Rechte kennt, bewahrt in dieser Ausnahmesituation einen kühlen Kopf.

Es klingelt früh am Morgen, vor der Tür stehen Polizeibeamte mit einem Durchsuchungsbeschluss. Für die Betroffenen ist eine Hausdurchsuchung ein Schock. In der Aufregung werden schnell Fehler gemacht, die sich später nachteilig auswirken. Dabei haben Sie auch in dieser Situation klare Rechte.

Eine Durchsuchung setzt in der Regel einen richterlichen Beschluss voraus und dient dazu, Beweise zu sichern. Sie richtet sich gegen Beschuldigte, kann aber auch Dritte treffen. Wie Sie sich verhalten, hat erheblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Als Strafverteidiger in Nürnberg stehe ich Ihnen zur Seite – idealerweise schon während der Durchsuchung per Telefon und danach bei der weiteren Verteidigung.

Hausdurchsuchung: Rechte im Ermittlungsverfahren – Rechtsanwalt Reinhard Kohl in Nürnberg
01

Ruhe bewahren und nicht widersetzen

So belastend die Situation ist: Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand. Eine Durchsuchung lässt sich nicht durch Protest verhindern; wer sich körperlich widersetzt, riskiert nur zusätzlichen Ärger. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und notieren Sie sich, wer die Durchsuchung leitet.

Widersetzen sollten Sie sich nicht, widersprechen dagegen schon: Erklären Sie ausdrücklich, dass Sie mit der Durchsuchung und der Mitnahme von Gegenständen nicht einverstanden sind. Dieser Widerspruch ist wichtig, weil er rechtliche Folgen für die spätere Verwertung haben kann.

02

Schweigen und nichts freiwillig herausgeben

Auch und gerade während einer Durchsuchung gilt Ihr Schweigerecht. Machen Sie keine Angaben zur Sache und lassen Sie sich nicht zu Erklärungen verleiten, etwa um die Situation zu entschärfen. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden.

Geben Sie außerdem nichts freiwillig heraus und stimmen Sie einer Durchsuchung ohne Beschluss nicht zu. Wenn die Beamten Gegenstände mitnehmen wollen, widersprechen Sie der freiwilligen Herausgabe – dann handelt es sich um eine Beschlagnahme, die später gerichtlich überprüft werden kann.

Auf einen Blick
Ruhe bewahren, keinen Widerstand leisten
Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen
Keine Angaben zur Sache machen
Der Durchsuchung und Beschlagnahme widersprechen
Nichts freiwillig herausgeben
Sofort den Verteidiger anrufen
03

Sofort den Verteidiger kontaktieren

Sie haben das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren. Nutzen Sie es sofort. Auch wenn ich nicht immer rechtzeitig persönlich erscheinen kann, ist eine telefonische Beratung während der laufenden Durchsuchung oft möglich und wertvoll – sie hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Ich kann Ihnen am Telefon sagen, wie Sie sich verhalten sollten, was Sie unterschreiben dürfen und was nicht, und bereits erste Schritte einleiten. Notieren Sie sich am besten schon jetzt eine erreichbare Nummer für den Notfall.

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04

Nach der Durchsuchung: Beschlagnahme angreifen

Nach einer Durchsuchung ist längst nicht alles gelaufen. Der Durchsuchungsbeschluss und die Beschlagnahme von Gegenständen können gerichtlich überprüft werden. War die Durchsuchung rechtswidrig, kann das Folgen für die Verwertbarkeit der gefundenen Beweise haben.

Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und lege gegebenenfalls die passenden Rechtsbehelfe ein. Zudem setze ich mich dafür ein, dass beschlagnahmte Gegenstände, die nicht als Beweismittel benötigt werden, zurückgegeben werden.

05

Verteidigung von Anfang an

Eine Hausdurchsuchung ist meist Teil eines laufenden Ermittlungsverfahrens. Umso wichtiger ist es, von diesem Moment an konsequent verteidigt zu sein. Die Art, wie Sie reagieren und wie schnell ein Verteidiger eingebunden ist, beeinflusst den weiteren Verlauf erheblich.

Ich übernehme Ihre Verteidigung, kommuniziere für Sie mit den Ermittlungsbehörden und entwickle die passende Strategie – mit dem Ziel, das Verfahren möglichst günstig für Sie zu beenden.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Darf die Polizei einfach meine Wohnung durchsuchen?+
In der Regel nur mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss, in Ausnahmefällen bei Gefahr im Verzug. Lassen Sie sich den Beschluss zeigen.
Wie soll ich mich verhalten?+
Ruhe bewahren, keinen Widerstand leisten, aber der Durchsuchung und Beschlagnahme widersprechen, nichts zur Sache sagen und den Anwalt anrufen.
Muss ich Fragen beantworten?+
Nein. Ihr Schweigerecht gilt auch während der Durchsuchung. Machen Sie keine Angaben zur Sache.
Sollte ich Gegenstände freiwillig herausgeben?+
Nein. Widersprechen Sie der freiwilligen Herausgabe. Dann liegt eine Beschlagnahme vor, die gerichtlich überprüft werden kann.
Kann ich die Durchsuchung nachträglich anfechten?+
Ja. Durchsuchungsbeschluss und Beschlagnahme können gerichtlich überprüft werden. War die Maßnahme rechtswidrig, kann das die Verwertbarkeit betreffen.
Kann mir ein Anwalt während der Durchsuchung helfen?+
Oft ja, zumindest telefonisch. Rufen Sie sofort an – ich sage Ihnen, wie Sie sich verhalten sollten.

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