Was in einen Ehevertrag gehört
Ein Ehevertrag kann vieles regeln – aber nicht alles. Diese drei Bereiche bilden den Kern jeder guten Vereinbarung.
Wer einen Ehevertrag schließen möchte, steht vor der Frage: Was soll eigentlich geregelt werden? Ein Ehevertrag ist ein flexibles Instrument, mit dem sich die gesetzlichen Folgen der Ehe an die eigenen Bedürfnisse anpassen lassen. Er kann umfassend sein oder nur einzelne Punkte betreffen.
Im Kern geht es meist um drei Bereiche: den Güterstand und damit das Vermögen, den Versorgungsausgleich und damit die Altersvorsorge sowie den Unterhalt. Diese lassen sich einzeln oder in Kombination regeln.
Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Nürnberg erkläre ich Ihnen, welche Regelungen möglich und sinnvoll sind und wo die Grenzen der Gestaltungsfreiheit liegen.

Der Güterstand und das Vermögen
Der wichtigste Regelungsbereich betrifft das Vermögen. Statt der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft können die Eheleute Gütertrennung vereinbaren – dann findet bei einer Scheidung kein Zugewinnausgleich statt. Möglich ist auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, die einzelne Werte, etwa ein Unternehmen, vom Ausgleich ausnimmt.
Gerade die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist oft die klügere Lösung: Sie behält die Vorteile des gesetzlichen Güterstands bei und schließt nur die problematischen Punkte aus. So bleibt zum Beispiel der Betrieb geschützt, ohne dass der Partner insgesamt leer ausgeht.
Der Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich – die Teilung der Rentenanrechte – kann im Ehevertrag ausgeschlossen, begrenzt oder anders geregelt werden. Das kann sinnvoll sein, wenn beide gut abgesichert sind oder wenn eine ausgewogene Gesamtlösung gefunden werden soll.
Vorsicht ist jedoch geboten: Ein vollständiger Ausschluss kann den Partner mit geringeren eigenen Anrechten im Alter empfindlich treffen. Das Gericht prüft solche Klauseln besonders kritisch. Ich achte darauf, dass eine Regelung zum Versorgungsausgleich fair bleibt und im Ernstfall Bestand hat.
Der nacheheliche Unterhalt
Auch der nacheheliche Unterhalt lässt sich im Ehevertrag gestalten – etwa der Höhe oder Dauer nach begrenzen. Ein völliger Verzicht ist allerdings problematisch, vor allem wenn gemeinsame Kinder betreut werden. In solchen Fällen halten die Gerichte einen Ausschluss häufig für unwirksam.
Sinnvoll sind ausgewogene Regelungen, die auf die konkrete Lebensplanung zugeschnitten sind. Wenn etwa ein Partner für die Kinderbetreuung zurücksteckt, sollte der Vertrag das berücksichtigen. Ich gestalte Unterhaltsregelungen so, dass sie fair und wirksam sind.
Was nicht geregelt werden kann
Die Gestaltungsfreiheit hat Grenzen. Der Kindesunterhalt kann nicht zulasten des Kindes ausgeschlossen werden, und auch Sorge- und Umgangsfragen lassen sich nicht bindend im Voraus festlegen – hier entscheidet im Streitfall stets das Kindeswohl.
Ebenso wenig kann ein Ehevertrag höchstpersönliche Pflichten regeln. Wer versucht, unzulässige Inhalte aufzunehmen, riskiert die Unwirksamkeit der Klausel oder sogar des ganzen Vertrags. Ich sorge dafür, dass Ihr Vertrag nur wirksame und durchsetzbare Regelungen enthält.
Individuell statt von der Stange
Ein Ehevertrag aus dem Internet oder eine Standardvorlage wird den individuellen Verhältnissen selten gerecht und birgt das Risiko unwirksamer Klauseln. Ein guter Ehevertrag ist maßgeschneidert und auf Ihre konkrete Situation und Lebensplanung abgestimmt.
Ich bespreche mit Ihnen Ihre Ziele, zeige die Möglichkeiten auf und entwerfe eine Vereinbarung, die Ihre Interessen wahrt und rechtlich hält. Die notarielle Beurkundung erfolgt anschließend auf dieser sorgfältig vorbereiteten Grundlage.
Häufige Fragen
Was kann ein Ehevertrag regeln?+
Was ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft?+
Kann ich den Unterhalt komplett ausschließen?+
Kann der Kindesunterhalt geregelt werden?+
Taugt eine Vorlage aus dem Internet?+
Muss der Ehevertrag zum Notar?+
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