Ehevertrag für Unternehmer und Selbstständige
Für Unternehmer kann eine Scheidung zur existenziellen Bedrohung des Betriebs werden. Ein Ehevertrag beugt genau dem vor.
Wer ein Unternehmen führt, trägt Verantwortung für weit mehr als das eigene Vermögen – für Mitarbeiter, Kunden und oft das Lebenswerk. Eine Scheidung kann all das gefährden, wenn keine Vorsorge getroffen wurde. Der Grund liegt im gesetzlichen Zugewinnausgleich.
Ohne Ehevertrag fällt die Wertsteigerung des Unternehmens während der Ehe in den Zugewinnausgleich. Im Scheidungsfall kann daraus eine hohe Ausgleichsforderung entstehen, die der Unternehmer nur durch Entnahmen oder gar den Verkauf von Betriebsvermögen bedienen kann – mit dramatischen Folgen für die Firma.
Als Rechtsanwalt in Nürnberg mit Bezug zum Familien- und Gesellschaftsrecht zeige ich Ihnen, wie ein Ehevertrag Ihren Betrieb schützt, ohne Ihren Partner unfair zu benachteiligen.

Warum die Scheidung den Betrieb bedroht
Der Wert eines Unternehmens steigt im Idealfall über die Jahre. Diese Wertsteigerung zählt zum Zugewinn und muss bei einer Scheidung hälftig ausgeglichen werden. Bei einem erfolgreichen Betrieb können so schnell erhebliche Forderungen entstehen.
Das Problem: Der Wert steckt im Unternehmen, nicht auf dem Konto. Um die Ausgleichsforderung zu erfüllen, muss der Unternehmer möglicherweise Liquidität abziehen, Anteile veräußern oder Kredite aufnehmen. Im schlimmsten Fall steht die Existenz des Betriebs auf dem Spiel – und damit auch Arbeitsplätze.
Das Unternehmen aus dem Zugewinn herausnehmen
Die naheliegende Lösung ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft. Dabei bleibt der gesetzliche Güterstand grundsätzlich bestehen, das Unternehmen und seine Wertsteigerung werden aber ausdrücklich vom Ausgleich ausgenommen. So bleibt der Betrieb im Scheidungsfall unangetastet.
Diese Lösung hat den Vorteil, dass sie gezielt nur das Problem löst und den Partner ansonsten nicht schlechterstellt. Das übrige gemeinsam erwirtschaftete Vermögen wird weiterhin ausgeglichen. Das macht die Regelung fair und erhöht ihre Bestandskraft vor Gericht.
Zusammenspiel mit dem Gesellschaftsvertrag
Bei Gesellschaften kommt eine weitere Ebene hinzu: Viele Gesellschaftsverträge verlangen von den Gesellschaftern, güterrechtliche Vorsorge zu treffen, damit im Scheidungsfall keine Firmenanteile an den Ehepartner fallen oder verwertet werden müssen. Ehevertrag und Gesellschaftsvertrag müssen daher zusammenpassen.
Wer Gesellschafter ist, sollte beide Dokumente aufeinander abstimmen. Ich prüfe Ihren Gesellschaftsvertrag und gestalte den Ehevertrag so, dass er die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen erfüllt und der Betrieb umfassend geschützt ist.
Fairness sichert die Wirksamkeit
Auch beim Unternehmer-Ehevertrag gilt: Er darf den Partner nicht grob einseitig benachteiligen, sonst droht die Unwirksamkeit. Es geht nicht darum, den anderen leer ausgehen zu lassen, sondern darum, den Betrieb als solchen zu schützen und den Partner am übrigen Vermögen angemessen zu beteiligen.
Eine ausgewogene Regelung ist deshalb auch im Interesse des Unternehmers – nur sie hält im Ernstfall stand. Ich achte auf diese Balance, damit Ihr Ehevertrag den Betrieb wirklich absichert und nicht Jahre später als unwirksam kassiert wird.
Rechtzeitig vorsorgen
Der beste Zeitpunkt für einen Unternehmer-Ehevertrag ist, bevor Probleme entstehen – idealerweise vor der Heirat oder bei der Gründung des Unternehmens. Aber auch später ist eine Regelung möglich und sinnvoll, etwa wenn das Unternehmen wächst oder neue Gesellschafter hinzukommen.
Ich berate Sie umfassend und stimme mich bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater und Notar ab. So schützen Sie Ihr Lebenswerk mit einer durchdachten, rechtssicheren Lösung – und können sich auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Häufige Fragen
Warum ist eine Scheidung für Unternehmer riskant?+
Wie schützt ein Ehevertrag den Betrieb?+
Muss ich meinen Partner dann leer ausgehen lassen?+
Was hat der Gesellschaftsvertrag damit zu tun?+
Wann sollte ich den Ehevertrag schließen?+
Arbeiten Sie mit Steuerberater und Notar zusammen?+
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