Ratgeber · Mietrecht

Nebenkostenabrechnung prüfen: Fehler finden

Studien zufolge ist ein großer Teil aller Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft. Eine Prüfung lohnt sich fast immer.

Einmal im Jahr flattert die Nebenkostenabrechnung ins Haus – und oft mit ihr eine hohe Nachzahlungsforderung. Viele Mieter zahlen, ohne die Abrechnung genau zu prüfen. Dabei sind Nebenkostenabrechnungen erfahrungsgemäß häufig fehlerhaft, sei es durch falsche Umlage, nicht umlagefähige Kosten oder formale Mängel.

Als Mieter müssen Sie nur zahlen, was tatsächlich geschuldet ist. Und als Vermieter haben Sie ein Interesse daran, eine formal korrekte Abrechnung zu erstellen, die im Streitfall Bestand hat. In beiden Fällen lohnt sich der genaue Blick.

Als Rechtsanwalt für Mietrecht in Nürnberg prüfe ich Nebenkostenabrechnungen für Mieter und Vermieter und sorge für eine korrekte Abrechnung.

Nebenkostenabrechnung prüfen: Fehler finden – Rechtsanwalt Reinhard Kohl in Nürnberg
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Welche Kosten überhaupt umlagefähig sind

Nicht alle Kosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden. Umlagefähig sind nur die im Gesetz aufgeführten Betriebskosten, und auch das nur, wenn die Umlage im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Typische Beispiele sind Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr oder Hausreinigung.

Nicht umlagefähig sind dagegen etwa Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten oder Rücklagen. Werden solche Positionen dennoch abgerechnet, ist die Abrechnung angreifbar. Ich prüfe, welche Kosten zu Recht und welche zu Unrecht auf Sie umgelegt wurden.

02

Häufige Fehler in der Abrechnung

Fehler stecken oft im Detail. Ein falscher Verteilerschlüssel, nicht nachvollziehbare Verbrauchswerte, überhöhte Ansätze oder das Fehlen von Vorauszahlungen führen zu falschen Ergebnissen. Auch der Abrechnungszeitraum und die formale Nachvollziehbarkeit müssen stimmen.

Eine formell fehlerhafte Abrechnung kann insgesamt unwirksam sein, sodass keine Nachzahlung geschuldet ist. Inhaltliche Fehler führen zu einer Korrektur der einzelnen Positionen. Beides kann sich für den Mieter deutlich auszahlen.

Auf einen Blick
Nicht umlagefähige Kosten (z. B. Verwaltung)
Falscher Verteilerschlüssel
Fehlende oder falsche Vorauszahlungen
Unklarer Abrechnungszeitraum
Nicht nachvollziehbare Verbrauchswerte
03

Fristen für Abrechnung und Einwendungen

Für beide Seiten gelten Fristen. Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Versäumt er das, kann er in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen – wohl aber ein etwaiges Guthaben behalten müssen.

Der Mieter wiederum hat nach Erhalt der Abrechnung zwölf Monate Zeit, Einwendungen zu erheben. Danach sind Einwände grundsätzlich ausgeschlossen. Wer eine Nachzahlung für falsch hält, sollte deshalb nicht zu lange warten und den Widerspruch fristgerecht erklären.

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04

Belegeinsicht nutzen

Als Mieter haben Sie das Recht, die Belege zur Abrechnung einzusehen. Erst dadurch lässt sich prüfen, ob die angesetzten Kosten tatsächlich angefallen und richtig verteilt sind. Ohne Belegeinsicht bleibt vieles im Dunkeln.

Der Vermieter muss die Einsicht gewähren. Verweigert er sie, kann das die Fälligkeit der Nachzahlung berühren. Ich mache das Einsichtsrecht für Sie geltend und prüfe die Belege auf Unstimmigkeiten.

05

Vertretung für beide Seiten

Ob Sie als Mieter eine überhöhte Nachzahlung abwehren oder als Vermieter eine rechtssichere Abrechnung erstellen wollen – die Nebenkostenabrechnung ist ein häufiges Konfliktfeld mit erheblichem finanziellen Gewicht über die Jahre.

Ich prüfe die Abrechnung, formuliere Einwendungen oder verteidige die Abrechnung und setze berechtigte Ansprüche durch. So zahlen Mieter nur, was geschuldet ist, und Vermieter rechnen korrekt ab.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Sind wirklich viele Abrechnungen fehlerhaft?+
Erfahrungsgemäß ja. Falsche Umlagen, nicht umlagefähige Kosten oder Formfehler sind häufig. Eine Prüfung lohnt sich deshalb fast immer.
Welche Kosten darf der Vermieter umlegen?+
Nur die gesetzlich aufgeführten Betriebskosten und nur bei wirksamer Vereinbarung im Mietvertrag. Verwaltungs- und Reparaturkosten gehören nicht dazu.
Bis wann muss die Abrechnung kommen?+
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen.
Wie lange kann ich Einwendungen erheben?+
Zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung. Danach sind Einwände grundsätzlich ausgeschlossen. Warten Sie deshalb nicht zu lange.
Darf ich die Belege einsehen?+
Ja. Als Mieter haben Sie ein Recht auf Belegeinsicht. Nur so lässt sich die Abrechnung wirklich prüfen.
Muss ich eine Nachzahlung sofort leisten?+
Prüfen Sie die Abrechnung zuerst. Bei fehlerhafter oder formell unwirksamer Abrechnung kann die Nachzahlung ganz oder teilweise entfallen.

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Ich prüfe Ihre Nebenkostenabrechnung und hole zu viel Gezahltes zurück – oder erstelle als Vermieter eine sichere Abrechnung.

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