Ratgeber · Unterhaltsrecht

Kindesunterhalt: So wird er berechnet

Wie viel Unterhalt einem Kind zusteht, sorgt oft für Streit. Die Berechnung folgt klaren Regeln – wenn man weiß, wie man sie anwendet.

Nach einer Trennung ist der Kindesunterhalt eines der ersten und wichtigsten Themen. Beide Eltern schulden ihrem Kind Unterhalt, doch derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflicht durch Betreuung. Der andere Elternteil zahlt Barunterhalt – und über dessen Höhe wird häufig gestritten.

Grundlage der Berechnung ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Sie ist zwar kein Gesetz, wird von den Gerichten aber bundesweit angewandt und regelmäßig angepasst. Wer die Systematik kennt, kann seine Rechte und Pflichten realistisch einschätzen.

Als Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Nürnberg berechne ich den Unterhalt für Sie korrekt, prüfe die Gegenseite und setze berechtigte Ansprüche durch – oder wehre überhöhte Forderungen ab.

Kindesunterhalt: So wird er berechnet – Rechtsanwalt Reinhard Kohl in Nürnberg
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Die Düsseldorfer Tabelle als Grundlage

Die Düsseldorfer Tabelle ordnet dem Einkommen des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes einen bestimmten Unterhaltsbetrag zu. Je höher das Einkommen und je älter das Kind, desto höher der Unterhalt. Die Tabelle unterscheidet mehrere Einkommensgruppen und vier Altersstufen.

Vom Tabellenbetrag wird in der Regel das hälftige Kindergeld abgezogen, sodass sich der tatsächlich zu zahlende Zahlbetrag ergibt. Das klingt einfach, doch der Teufel steckt im Detail – vor allem bei der Frage, welches Einkommen überhaupt zugrunde zu legen ist.

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Das bereinigte Nettoeinkommen ermitteln

Maßgeblich ist nicht das reine Nettogehalt, sondern das bereinigte Nettoeinkommen. Davon dürfen bestimmte Positionen abgezogen werden, andere werden hinzugerechnet. Gerade hier entstehen die meisten Fehler und damit falsche Unterhaltsbeträge.

Zum Einkommen zählen neben dem Gehalt auch Boni, Steuererstattungen, Mieteinnahmen und geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen. Absetzbar sind unter anderem berufsbedingte Aufwendungen und bestimmte Schulden. Eine sorgfältige Berechnung lohnt sich, weil kleine Unterschiede über Jahre erhebliche Summen ausmachen.

Auf einen Blick
Berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten)
Angemessene Altersvorsorge
Berücksichtigungsfähige Schulden
Boni, Prämien und Steuererstattungen
Geldwerte Vorteile wie Dienstwagen
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Selbstbehalt: Was dem Zahlenden bleiben muss

Niemand muss so viel Unterhalt zahlen, dass er selbst nicht mehr auskommt. Deshalb gibt es den Selbstbehalt – einen Mindestbetrag, der dem zahlenden Elternteil verbleiben muss. Er ist gegenüber minderjährigen Kindern niedriger als gegenüber volljährigen.

Reicht das Einkommen nicht für den vollen Unterhalt aller Kinder, spricht man von einem Mangelfall. Dann wird der verfügbare Betrag nach festen Regeln verteilt. Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder haben dabei Vorrang. Solche Fälle sind komplex und sollten anwaltlich geprüft werden.

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Volljährige Kinder und Ausbildung

Mit der Volljährigkeit ändert sich einiges: Nun haften beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen für den Barunterhalt, und das Kindergeld wird voll angerechnet. Auch das eigene Einkommen des Kindes, etwa aus einer Ausbildungsvergütung, wird berücksichtigt.

Grundsätzlich schulden Eltern die Finanzierung einer angemessenen Erstausbildung oder eines Studiums. Im Gegenzug muss das Kind die Ausbildung zielstrebig betreiben. Wo diese Grenzen verlaufen, ist oft streitig – ich kläre für Sie, was im konkreten Fall geschuldet ist.

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Warum sich anwaltliche Prüfung lohnt

Ob Sie Unterhalt zahlen oder erhalten: In beiden Rollen ist eine genaue Berechnung bares Geld wert. Wer zahlt, sollte prüfen lassen, ob die geforderte Höhe stimmt. Wer Unterhalt für sein Kind verlangt, sollte sicherstellen, dass das Einkommen der Gegenseite vollständig erfasst ist.

Häufig wird Einkommen verschwiegen oder kleingerechnet. Über einen Auskunftsanspruch lässt sich Klarheit schaffen. Ich berechne den Unterhalt korrekt, fordere Auskunft ein und setze den richtigen Betrag durch – notfalls auch gerichtlich.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?+
Eine bundesweit angewandte Leitlinie, die den Kindesunterhalt nach Einkommen des Zahlenden und Alter des Kindes staffelt. Sie ist kein Gesetz, aber praktisch verbindlich.
Wird das Kindergeld angerechnet?+
Bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte, bei volljährigen in voller Höhe. Deshalb ist der Zahlbetrag niedriger als der Tabellenbetrag.
Welches Einkommen zählt für den Unterhalt?+
Nicht das reine Netto, sondern das bereinigte Nettoeinkommen inklusive Boni und geldwerter Vorteile, abzüglich absetzbarer Positionen.
Wie viel muss mir selbst bleiben?+
Der Selbstbehalt sichert Ihr Existenzminimum. Er ist gegenüber minderjährigen Kindern niedriger als gegenüber volljährigen. In Mangelfällen gelten Verteilungsregeln.
Muss ich für das Studium meines Kindes zahlen?+
Grundsätzlich schulden Eltern eine angemessene Erstausbildung oder ein Studium, sofern das Kind es zielstrebig betreibt. Eigene Einkünfte des Kindes werden angerechnet.
Kann ich Auskunft über das Einkommen der Gegenseite verlangen?+
Ja. Es besteht ein Auskunftsanspruch. So lässt sich prüfen, ob der Unterhalt korrekt berechnet ist. Ich setze diesen Anspruch für Sie durch.

Fragen zum Kindesunterhalt?

Ich berechne den Unterhalt korrekt und sorge dafür, dass weder zu viel gezahlt noch zu wenig geleistet wird.

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