Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Nicht nur Kinder, auch der wirtschaftlich schwächere Ehepartner kann Unterhalt beanspruchen. Die Regeln unterscheiden sich vor und nach der Scheidung.
Beim Ehegattenunterhalt muss man zwei Phasen unterscheiden: den Trennungsunterhalt während des Getanntlebens bis zur Scheidung und den nachehelichen Unterhalt danach. Beide folgen unterschiedlichen Regeln, und was in der einen Phase gilt, lässt sich nicht einfach auf die andere übertragen.
Der Grundgedanke: Während der Ehe haben sich die Partner aufeinander eingerichtet. Verdient einer deutlich mehr, soll der andere nicht mit der Trennung ins wirtschaftliche Nichts fallen. Gleichzeitig gilt nach der Scheidung zunehmend der Grundsatz der Eigenverantwortung.
Als Anwalt für Unterhaltsrecht in Nürnberg kläre ich, ob und in welcher Höhe Ihnen Unterhalt zusteht – oder ob eine gegen Sie gerichtete Forderung berechtigt ist.

Trennungsunterhalt bis zur Scheidung
Ab der Trennung kann der wirtschaftlich schwächere Ehepartner Trennungsunterhalt verlangen. Maßstab sind die ehelichen Lebensverhältnisse, also der Lebensstandard während der Ehe. Der Anspruch soll die gewohnte Lebensführung für die Übergangszeit sichern.
Im ersten Jahr der Trennung muss der weniger verdienende Partner in der Regel keine Erwerbstätigkeit aufnehmen, wenn er dies während der Ehe nicht getan hat. Später steigen die Anforderungen, sich selbst zu versorgen. Der Anspruch entsteht nicht automatisch rückwirkend – er sollte zeitnah geltend gemacht werden.
Nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung
Nach der Scheidung gilt der Grundsatz: Jeder sorgt für sich selbst. Nachehelicher Unterhalt wird nur gezahlt, wenn ein gesetzlicher Unterhaltstatbestand vorliegt. Dazu gehören etwa die Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter, Krankheit oder Erwerbslosigkeit trotz Bemühens.
Die Höhe richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und dem eigenen Bedarf. Der Anspruch kann zeitlich befristet oder der Höhe nach begrenzt werden – vor allem, wenn die Ehe kurz war oder der Berechtigte wieder auf eigenen Füßen stehen kann.
Wie die Höhe berechnet wird
Für die Berechnung wird das bereinigte Nettoeinkommen beider Partner ermittelt und gegenübergestellt. Vereinfacht steht dem bedürftigen Partner ein bestimmter Anteil der Einkommensdifferenz zu. Vorrangige Verpflichtungen wie Kindesunterhalt werden zuvor abgezogen.
Auch hier ist die korrekte Ermittlung des Einkommens entscheidend. Selbstständige, wechselnde Einkommen oder geldwerte Vorteile machen die Berechnung anspruchsvoll. Eine sorgfältige Prüfung schützt beide Seiten vor falschen Ergebnissen.
Wann der Unterhalt gekürzt wird oder entfällt
Unterhaltsansprüche sind nicht grenzenlos. Sie können herabgesetzt, befristet oder ganz versagt werden, wenn ihre Gewährung grob unbillig wäre – etwa bei sehr kurzer Ehe, einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft oder schwerwiegendem Fehlverhalten gegenüber dem Zahlenden.
Ob solche Gründe vorliegen, ist oft der eigentliche Streitpunkt. Wer Unterhalt zahlen soll, sollte prüfen lassen, ob eine Begrenzung möglich ist. Wer Unterhalt braucht, sollte seinen Anspruch fundiert begründen. Ich vertrete Ihre Position mit den passenden Argumenten.
Warum frühe Beratung wichtig ist
Beim Ehegattenunterhalt geht es oft um dauerhafte Zahlungen und damit um viel Geld. Fehler bei der Geltendmachung oder Berechnung wirken sich lange aus. Wer zu spät handelt, verliert unter Umständen Ansprüche für die Vergangenheit.
Ich prüfe Ihre Situation, berechne einen realistischen Betrag und entwickle eine Strategie – ob Sie Unterhalt fordern oder sich gegen überzogene Ansprüche wehren. Oft lässt sich eine faire Lösung außergerichtlich erreichen; wenn nötig, vertrete ich Sie vor dem Familiengericht.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt?+
Muss ich nach der Trennung sofort arbeiten gehen?+
Wie hoch ist der Ehegattenunterhalt?+
Bekomme ich nach der Scheidung automatisch Unterhalt?+
Kann der Unterhalt befristet werden?+
Entfällt der Unterhalt bei einem neuen Partner?+
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Ehegattenunterhalt – zahlen oder erhalten?
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Beschreiben Sie kurz Ihren Fall. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen und wir besprechen die nächsten Schritte.

