Ratgeber · Unterhaltsrecht

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

Nicht nur Kinder, auch der wirtschaftlich schwächere Ehepartner kann Unterhalt beanspruchen. Die Regeln unterscheiden sich vor und nach der Scheidung.

Beim Ehegattenunterhalt muss man zwei Phasen unterscheiden: den Trennungsunterhalt während des Getanntlebens bis zur Scheidung und den nachehelichen Unterhalt danach. Beide folgen unterschiedlichen Regeln, und was in der einen Phase gilt, lässt sich nicht einfach auf die andere übertragen.

Der Grundgedanke: Während der Ehe haben sich die Partner aufeinander eingerichtet. Verdient einer deutlich mehr, soll der andere nicht mit der Trennung ins wirtschaftliche Nichts fallen. Gleichzeitig gilt nach der Scheidung zunehmend der Grundsatz der Eigenverantwortung.

Als Anwalt für Unterhaltsrecht in Nürnberg kläre ich, ob und in welcher Höhe Ihnen Unterhalt zusteht – oder ob eine gegen Sie gerichtete Forderung berechtigt ist.

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt – Rechtsanwalt Reinhard Kohl in Nürnberg
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Trennungsunterhalt bis zur Scheidung

Ab der Trennung kann der wirtschaftlich schwächere Ehepartner Trennungsunterhalt verlangen. Maßstab sind die ehelichen Lebensverhältnisse, also der Lebensstandard während der Ehe. Der Anspruch soll die gewohnte Lebensführung für die Übergangszeit sichern.

Im ersten Jahr der Trennung muss der weniger verdienende Partner in der Regel keine Erwerbstätigkeit aufnehmen, wenn er dies während der Ehe nicht getan hat. Später steigen die Anforderungen, sich selbst zu versorgen. Der Anspruch entsteht nicht automatisch rückwirkend – er sollte zeitnah geltend gemacht werden.

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Nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung

Nach der Scheidung gilt der Grundsatz: Jeder sorgt für sich selbst. Nachehelicher Unterhalt wird nur gezahlt, wenn ein gesetzlicher Unterhaltstatbestand vorliegt. Dazu gehören etwa die Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter, Krankheit oder Erwerbslosigkeit trotz Bemühens.

Die Höhe richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und dem eigenen Bedarf. Der Anspruch kann zeitlich befristet oder der Höhe nach begrenzt werden – vor allem, wenn die Ehe kurz war oder der Berechtigte wieder auf eigenen Füßen stehen kann.

Auf einen Blick
Betreuung gemeinsamer Kinder
Alter oder Krankheit
Erwerbslosigkeit trotz Bemühens
Aufstockung bei geringem Einkommen
Ausbildung oder Umschulung
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Wie die Höhe berechnet wird

Für die Berechnung wird das bereinigte Nettoeinkommen beider Partner ermittelt und gegenübergestellt. Vereinfacht steht dem bedürftigen Partner ein bestimmter Anteil der Einkommensdifferenz zu. Vorrangige Verpflichtungen wie Kindesunterhalt werden zuvor abgezogen.

Auch hier ist die korrekte Ermittlung des Einkommens entscheidend. Selbstständige, wechselnde Einkommen oder geldwerte Vorteile machen die Berechnung anspruchsvoll. Eine sorgfältige Prüfung schützt beide Seiten vor falschen Ergebnissen.

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Wann der Unterhalt gekürzt wird oder entfällt

Unterhaltsansprüche sind nicht grenzenlos. Sie können herabgesetzt, befristet oder ganz versagt werden, wenn ihre Gewährung grob unbillig wäre – etwa bei sehr kurzer Ehe, einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft oder schwerwiegendem Fehlverhalten gegenüber dem Zahlenden.

Ob solche Gründe vorliegen, ist oft der eigentliche Streitpunkt. Wer Unterhalt zahlen soll, sollte prüfen lassen, ob eine Begrenzung möglich ist. Wer Unterhalt braucht, sollte seinen Anspruch fundiert begründen. Ich vertrete Ihre Position mit den passenden Argumenten.

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Warum frühe Beratung wichtig ist

Beim Ehegattenunterhalt geht es oft um dauerhafte Zahlungen und damit um viel Geld. Fehler bei der Geltendmachung oder Berechnung wirken sich lange aus. Wer zu spät handelt, verliert unter Umständen Ansprüche für die Vergangenheit.

Ich prüfe Ihre Situation, berechne einen realistischen Betrag und entwickle eine Strategie – ob Sie Unterhalt fordern oder sich gegen überzogene Ansprüche wehren. Oft lässt sich eine faire Lösung außergerichtlich erreichen; wenn nötig, vertrete ich Sie vor dem Familiengericht.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt?+
Trennungsunterhalt gilt ab der Trennung bis zur Scheidung, nachehelicher Unterhalt danach. Für Letzteren braucht es einen gesetzlichen Unterhaltsgrund.
Muss ich nach der Trennung sofort arbeiten gehen?+
Im ersten Trennungsjahr in der Regel nicht, wenn Sie auch während der Ehe nicht gearbeitet haben. Danach steigen die Anforderungen an die Eigenversorgung.
Wie hoch ist der Ehegattenunterhalt?+
Er richtet sich nach der Einkommensdifferenz beider Partner und den ehelichen Lebensverhältnissen. Vorrangige Pflichten wie Kindesunterhalt werden vorab abgezogen.
Bekomme ich nach der Scheidung automatisch Unterhalt?+
Nein. Es gilt Eigenverantwortung. Unterhalt gibt es nur bei einem gesetzlichen Grund wie Kinderbetreuung, Alter oder Krankheit.
Kann der Unterhalt befristet werden?+
Ja. Gerade bei kürzeren Ehen oder wenn der Berechtigte wieder für sich sorgen kann, ist eine Befristung oder Begrenzung möglich.
Entfällt der Unterhalt bei einem neuen Partner?+
Eine neue, verfestigte Lebensgemeinschaft kann den Anspruch herabsetzen oder ausschließen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, prüfe ich im Einzelfall.

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Ich prüfe Ihren Anspruch oder die Forderung gegen Sie und sorge für eine faire, belastbare Lösung.

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