Unterhalt durchsetzen oder anpassen
Ein Unterhaltsanspruch nützt wenig, wenn nicht gezahlt wird. Und was gestern angemessen war, kann heute zu hoch oder zu niedrig sein.
Zwischen dem Bestehen eines Unterhaltsanspruchs und dem Geld auf dem Konto liegt manchmal ein weiter Weg. Zahlt der Verpflichtete nicht freiwillig, muss der Anspruch durchgesetzt werden. Und weil sich Lebensumstände ändern, ist ein einmal festgelegter Unterhalt nicht für immer in Stein gemeißelt.
Beide Themen – die Durchsetzung und die spätere Abänderung – gehören zum Alltag des Unterhaltsrechts. Wer seine Möglichkeiten kennt, kommt schneller zu seinem Recht und vermeidet, unnötig lange auf Zahlungen zu warten oder zu viel zu zahlen.
Als Anwalt für Unterhaltsrecht in Nürnberg sorge ich dafür, dass berechtigter Unterhalt fließt – und dass Zahlungen angepasst werden, wenn sich die Verhältnisse ändern.

Unterhalt titulieren lassen
Damit Unterhalt notfalls vollstreckt werden kann, braucht es einen Titel – etwa eine Jugendamtsurkunde, einen gerichtlichen Beschluss oder einen Vergleich. Ohne Titel lässt sich eine offene Forderung nicht zwangsweise durchsetzen. Deshalb ist die Titulierung ein zentraler erster Schritt.
Eine Jugendamtsurkunde ist für Kindesunterhalt kostenlos und schnell zu bekommen, wenn der Zahlende mitwirkt. Verweigert er das oder ist die Höhe streitig, führt der Weg über das Familiengericht. Ich berate Sie, welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist.
Rückstände und Vollstreckung
Wird trotz Titel nicht gezahlt, kann vollstreckt werden – etwa durch Pfändung des Arbeitseinkommens oder des Kontos. Unterhalt genießt dabei einen besonderen Rang: Es gelten günstigere Pfändungsgrenzen als bei gewöhnlichen Forderungen.
Auch aufgelaufene Rückstände lassen sich geltend machen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und in gewissen Grenzen. Deshalb sollte man nicht zu lange zuwarten. Ich leite die Vollstreckung für Sie ein und hole offene Beträge herein.
Abänderung bei geänderten Verhältnissen
Ändert sich die Einkommens- oder Lebenssituation wesentlich, kann ein bestehender Unterhalt angepasst werden. Typische Gründe sind Arbeitslosigkeit, ein neuer Job, die Geburt eines weiteren Kindes, Krankheit oder das Erreichen einer neuen Altersstufe des Kindes.
Wichtig: Ein Titel gilt weiter, bis er geändert wird. Wer einfach eigenmächtig weniger zahlt, macht sich angreifbar und riskiert die Vollstreckung. Der richtige Weg ist ein Abänderungsverlangen, notfalls ein Abänderungsantrag bei Gericht.
Wenn der Staat vorleistet
Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht, springt für Kinder unter bestimmten Voraussetzungen der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Das sichert das Kind ab, entbindet den Zahlenden aber nicht: Der Staat holt sich die Beträge beim Pflichtigen zurück.
Für den betreuenden Elternteil kann der Vorschuss eine wichtige Überbrückung sein. Ich erkläre Ihnen, unter welchen Bedingungen er in Betracht kommt und wie er sich zum eigentlichen Unterhaltsanspruch verhält.
Zügig handeln lohnt sich
Ob Durchsetzung oder Abänderung – in beiden Fällen kommt es auf schnelles, richtiges Handeln an. Wer zu lange wartet, verliert Ansprüche für die Vergangenheit oder zahlt unnötig weiter zu viel. Formfehler können den Erfolg gefährden.
Ich prüfe Ihren Fall, wähle den effektivsten Weg und übernehme den Schriftverkehr sowie die Vertretung vor Gericht. So kommen Sie zu Ihrem Recht, ohne sich im Verfahrensdschungel zu verlieren.
Häufige Fragen
Warum brauche ich einen Unterhaltstitel?+
Was kann ich tun, wenn nicht gezahlt wird?+
Kann ich Unterhalt für die Vergangenheit verlangen?+
Wann kann Unterhalt abgeändert werden?+
Darf ich einfach weniger zahlen, wenn ich weniger verdiene?+
Was ist der Unterhaltsvorschuss?+
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Unterhalt bleibt aus oder passt nicht mehr?
Ich setze berechtigten Unterhalt durch und passe Zahlungen an, wenn sich Ihre Verhältnisse ändern.
Beschreiben Sie kurz Ihren Fall. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen und wir besprechen die nächsten Schritte.

