Ratgeber · Unterhaltsrecht

Unterhalt durchsetzen oder anpassen

Ein Unterhaltsanspruch nützt wenig, wenn nicht gezahlt wird. Und was gestern angemessen war, kann heute zu hoch oder zu niedrig sein.

Zwischen dem Bestehen eines Unterhaltsanspruchs und dem Geld auf dem Konto liegt manchmal ein weiter Weg. Zahlt der Verpflichtete nicht freiwillig, muss der Anspruch durchgesetzt werden. Und weil sich Lebensumstände ändern, ist ein einmal festgelegter Unterhalt nicht für immer in Stein gemeißelt.

Beide Themen – die Durchsetzung und die spätere Abänderung – gehören zum Alltag des Unterhaltsrechts. Wer seine Möglichkeiten kennt, kommt schneller zu seinem Recht und vermeidet, unnötig lange auf Zahlungen zu warten oder zu viel zu zahlen.

Als Anwalt für Unterhaltsrecht in Nürnberg sorge ich dafür, dass berechtigter Unterhalt fließt – und dass Zahlungen angepasst werden, wenn sich die Verhältnisse ändern.

Unterhalt durchsetzen oder anpassen – Rechtsanwalt Reinhard Kohl in Nürnberg
01

Unterhalt titulieren lassen

Damit Unterhalt notfalls vollstreckt werden kann, braucht es einen Titel – etwa eine Jugendamtsurkunde, einen gerichtlichen Beschluss oder einen Vergleich. Ohne Titel lässt sich eine offene Forderung nicht zwangsweise durchsetzen. Deshalb ist die Titulierung ein zentraler erster Schritt.

Eine Jugendamtsurkunde ist für Kindesunterhalt kostenlos und schnell zu bekommen, wenn der Zahlende mitwirkt. Verweigert er das oder ist die Höhe streitig, führt der Weg über das Familiengericht. Ich berate Sie, welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist.

02

Rückstände und Vollstreckung

Wird trotz Titel nicht gezahlt, kann vollstreckt werden – etwa durch Pfändung des Arbeitseinkommens oder des Kontos. Unterhalt genießt dabei einen besonderen Rang: Es gelten günstigere Pfändungsgrenzen als bei gewöhnlichen Forderungen.

Auch aufgelaufene Rückstände lassen sich geltend machen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und in gewissen Grenzen. Deshalb sollte man nicht zu lange zuwarten. Ich leite die Vollstreckung für Sie ein und hole offene Beträge herein.

Auf einen Blick
Titulierung über Jugendamt oder Gericht
Lohn- und Kontopfändung
Geltendmachung von Rückständen
Bevorrechtigte Pfändungsgrenzen nutzen
Vollstreckung auch bei Selbstständigen
03

Abänderung bei geänderten Verhältnissen

Ändert sich die Einkommens- oder Lebenssituation wesentlich, kann ein bestehender Unterhalt angepasst werden. Typische Gründe sind Arbeitslosigkeit, ein neuer Job, die Geburt eines weiteren Kindes, Krankheit oder das Erreichen einer neuen Altersstufe des Kindes.

Wichtig: Ein Titel gilt weiter, bis er geändert wird. Wer einfach eigenmächtig weniger zahlt, macht sich angreifbar und riskiert die Vollstreckung. Der richtige Weg ist ein Abänderungsverlangen, notfalls ein Abänderungsantrag bei Gericht.

Rechtsanwalt Reinhard Kohl
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Rechtsanwalt Reinhard Kohl berät Sie persönlich und verständlich. Schildern Sie mir Ihr Anliegen – ich melde mich zeitnah.

04

Wenn der Staat vorleistet

Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht, springt für Kinder unter bestimmten Voraussetzungen der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Das sichert das Kind ab, entbindet den Zahlenden aber nicht: Der Staat holt sich die Beträge beim Pflichtigen zurück.

Für den betreuenden Elternteil kann der Vorschuss eine wichtige Überbrückung sein. Ich erkläre Ihnen, unter welchen Bedingungen er in Betracht kommt und wie er sich zum eigentlichen Unterhaltsanspruch verhält.

05

Zügig handeln lohnt sich

Ob Durchsetzung oder Abänderung – in beiden Fällen kommt es auf schnelles, richtiges Handeln an. Wer zu lange wartet, verliert Ansprüche für die Vergangenheit oder zahlt unnötig weiter zu viel. Formfehler können den Erfolg gefährden.

Ich prüfe Ihren Fall, wähle den effektivsten Weg und übernehme den Schriftverkehr sowie die Vertretung vor Gericht. So kommen Sie zu Ihrem Recht, ohne sich im Verfahrensdschungel zu verlieren.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Warum brauche ich einen Unterhaltstitel?+
Nur mit Titel – etwa Jugendamtsurkunde oder gerichtlichem Beschluss – lässt sich Unterhalt notfalls zwangsweise durchsetzen. Ohne Titel bleibt eine Forderung zahnlos.
Was kann ich tun, wenn nicht gezahlt wird?+
Mit einem Titel können Sie vollstrecken, etwa durch Lohn- oder Kontopfändung. Für Unterhalt gelten dabei günstigere Pfändungsgrenzen.
Kann ich Unterhalt für die Vergangenheit verlangen?+
Nur unter bestimmten Voraussetzungen und in Grenzen. Deshalb sollten Ansprüche zeitnah geltend gemacht werden.
Wann kann Unterhalt abgeändert werden?+
Bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse – etwa Jobverlust, neues Kind, Krankheit oder eine neue Altersstufe des Kindes.
Darf ich einfach weniger zahlen, wenn ich weniger verdiene?+
Nein. Ein Titel gilt weiter, bis er geändert ist. Eigenmächtige Kürzungen sind riskant. Stellen Sie stattdessen ein Abänderungsverlangen.
Was ist der Unterhaltsvorschuss?+
Eine staatliche Leistung für Kinder, wenn der Pflichtige nicht zahlt. Der Staat holt sich die Beträge beim Unterhaltspflichtigen zurück.

Unterhalt bleibt aus oder passt nicht mehr?

Ich setze berechtigten Unterhalt durch und passe Zahlungen an, wenn sich Ihre Verhältnisse ändern.

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