Ratgeber · Immobilienrecht

Immobilienkauf: Kaufvertrag vor dem Notartermin prüfen

Der Notar berät neutral – Ihre Interessen vertritt beim Immobilienkauf nur Ihr eigener Anwalt.

Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen die größte Anschaffung ihres Lebens. Umso erstaunlicher ist, wie viele den Kaufvertrag ungeprüft unterschreiben und sich allein auf den Notar verlassen. Das beruht auf einem verbreiteten Missverständnis über dessen Rolle.

Der Notar setzt den Vertrag auf und beurkundet ihn, ist dabei aber zur Neutralität verpflichtet. Er berät keine Seite parteiisch und prüft nicht, ob der Vertrag für Sie günstig oder riskant ist. Genau diese Lücke füllt ein eigener Anwalt, der ausschließlich Ihre Interessen im Blick hat.

Als Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Nürnberg prüfe ich den Kaufvertragsentwurf rechtzeitig vor dem Notartermin allein in Ihrem Interesse.

Immobilienkauf: Kaufvertrag vor dem Notartermin prüfen – Rechtsanwalt Reinhard Kohl in Nürnberg
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Die Rolle des Notars richtig verstehen

Der Notar ist ein neutraler Amtsträger. Seine Aufgabe ist es, einen ausgewogenen Vertrag zu beurkunden und beide Parteien über die rechtlichen Folgen zu belehren. Er darf und wird aber nicht für eine Seite Partei ergreifen oder taktisch beraten, welche Regelung für Sie am besten wäre.

Das bedeutet nicht, dass der Notar überflüssig ist – seine Rolle ist wichtig und gesetzlich vorgeschrieben. Aber sie ersetzt keine parteiische Interessenvertretung. Wer sicher sein will, dass der Vertrag zu seinen Gunsten ausgestaltet ist, braucht eine eigene Prüfung.

02

Worauf es im Kaufvertrag ankommt

Ein Immobilienkaufvertrag regelt weit mehr als Kaufpreis und Objekt. Entscheidend sind die Details: die Fälligkeit und Absicherung des Kaufpreises, der Zeitpunkt der Übergabe und des Gefahrübergangs, Regelungen zur Gewährleistung, mitverkauftes Zubehör und die Lastenfreistellung von Grundschulden.

Auch die Absicherung über eine Auflassungsvormerkung und die Frage, was passiert, wenn eine Seite nicht leistet, gehören dazu. Fehler oder Ungenauigkeiten in diesen Punkten können teuer werden. Ich prüfe den Entwurf auf all diese kritischen Regelungen.

Auf einen Blick
Kaufpreisfälligkeit und Absicherung
Übergabe und Gefahrübergang
Gewährleistung und Haftungsausschluss
Lastenfreistellung von Grundschulden
Auflassungsvormerkung
Mitverkauftes Zubehör
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Gewährleistungsausschluss und seine Grenzen

Gebrauchte Immobilien werden fast immer unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Als Käufer sollten Sie sich der Tragweite bewusst sein: Für die meisten Mängel haftet der Verkäufer dann nicht. Umso wichtiger ist eine gründliche Prüfung des Objekts vor dem Kauf.

Der Ausschluss hat allerdings Grenzen: Für arglistig verschwiegene Mängel haftet der Verkäufer trotzdem. Zudem kann es sinnvoll sein, bekannte Eigenschaften ausdrücklich in den Vertrag aufzunehmen. Ich berate Sie, wie Sie sich hier bestmöglich absichern.

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04

Rechtzeitig vor dem Termin prüfen

Der Notar muss Ihnen den Vertragsentwurf bei Verbrauchergeschäften in der Regel mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. Diese Zeit sollten Sie nutzen. Wer den Entwurf erst im Notartermin sieht, steht unter Druck und kann kaum noch etwas ändern.

Ich sehe mir den Entwurf in dieser Frist an, erkläre Ihnen die kritischen Punkte in klarer Sprache und stimme Änderungswünsche mit dem Notar oder der Gegenseite ab. So gehen Sie vorbereitet und sicher in den Termin.

05

Sicher zum Eigentum

Ein Immobilienkauf ist zu bedeutend, um ihn dem Zufall zu überlassen. Eine Vertragsprüfung kostet im Verhältnis zum Kaufpreis wenig und schützt vor Fehlern, die Sie über Jahre belasten könnten.

Ich begleite Sie durch den Kauf – von der Prüfung des Entwurfs über die Klärung offener Fragen bis zum Notartermin. So erwerben Sie Ihre Immobilie mit einem sicheren Gefühl und ohne böse Überraschungen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Reicht beim Hauskauf nicht der Notar?+
Der Notar berät neutral und vertritt keine Seite. Ob der Vertrag für Sie günstig ist, prüft nur Ihr eigener Anwalt.
Worauf muss ich im Kaufvertrag achten?+
Auf Kaufpreisfälligkeit und Absicherung, Übergabe, Gewährleistung, Lastenfreistellung und die Auflassungsvormerkung.
Was bedeutet Gewährleistungsausschluss?+
Der Verkäufer haftet für die meisten Mängel nicht. Ausnahme: arglistig verschwiegene Mängel. Umso wichtiger ist die Objektprüfung vor dem Kauf.
Wann bekomme ich den Vertragsentwurf?+
Bei Verbrauchergeschäften in der Regel mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung. Nutzen Sie diese Zeit für die Prüfung.
Kann ich den Kaufvertrag noch ändern lassen?+
Vor dem Notartermin ja, in Abstimmung mit Notar und Gegenseite. Im Termin selbst steht man unter Druck und kann kaum noch etwas ändern.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?+
Eine Sicherung im Grundbuch, die Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung schützt, bis die Umschreibung erfolgt ist.

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