Streit um Schlussrechnung und Nachträge am Bau
Am Ende des Baus steht oft Streit ums Geld: Nachträge und eine Schlussrechnung, die deutlich höher ausfällt als gedacht.
Kaum ist der Bau fertig, kommt die böse Überraschung: Die Schlussrechnung liegt weit über der vereinbarten Summe, und die Baufirma stellt Nachträge für angeblich zusätzliche Leistungen. Für Bauherren ist das ärgerlich und oft existenziell, für Handwerker geht es umgekehrt darum, berechtigte Forderungen auch zu erhalten.
Die gute Nachricht: Nicht jede Nachforderung ist berechtigt. Nachträge müssen bestimmten Anforderungen genügen, und Schlussrechnungen lassen sich auf ihre Prüffähigkeit und Richtigkeit kontrollieren. Wer die Regeln kennt, zahlt nur, was tatsächlich geschuldet ist.
Als Rechtsanwalt für Baurecht in Nürnberg prüfe ich Nachträge und Schlussrechnungen und setze für beide Seiten das durch, was rechtens ist.

Wann Nachträge berechtigt sind
Nachträge betreffen Leistungen, die über den ursprünglichen Vertrag hinausgehen – etwa weil der Bauherr Änderungen wünscht oder unvorhergesehene Arbeiten nötig werden. Grundsätzlich kann die Baufirma dafür eine zusätzliche Vergütung verlangen. Voraussetzung ist aber, dass die Leistung tatsächlich zusätzlich und nicht ohnehin geschuldet war.
Viele Nachträge halten dieser Prüfung nicht stand: Sie betreffen Leistungen, die schon im ursprünglichen Vertrag enthalten waren, oder sind überhöht angesetzt. Ich prüfe jeden Nachtrag daraufhin, ob und in welcher Höhe er berechtigt ist.
Die Schlussrechnung muss prüfbar sein
Eine Schlussrechnung muss prüffähig sein, damit sie überhaupt fällig wird. Sie muss die erbrachten Leistungen nachvollziehbar aufschlüsseln und den Abzug geleisteter Abschlagszahlungen korrekt ausweisen. Ist sie nicht prüffähig, kann die Zahlung verweigert werden, bis eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Auch inhaltlich lohnt der genaue Blick: nicht erbrachte Leistungen, doppelt abgerechnete Positionen oder überhöhte Massen kommen häufig vor. Ich prüfe die Schlussrechnung Position für Position und decke Unstimmigkeiten auf.
Überhöhte Forderungen abwehren
Als Bauherr müssen Sie nicht jede Forderung hinnehmen. Wer überhöhte Nachträge oder eine falsche Schlussrechnung erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern die Rechnung prüfen lassen. Oft lässt sich die Forderung erheblich reduzieren.
Wichtig ist dabei das richtige Vorgehen: Berechtigte Teile sollten gezahlt, strittige unter Vorbehalt oder gar nicht beglichen werden. Ich wehre unberechtigte Forderungen ab und sorge dafür, dass Sie nur das zahlen, was tatsächlich geschuldet ist.
Berechtigte Forderungen durchsetzen
Umgekehrt gilt: Handwerker und Bauunternehmer haben ein Recht auf ihre Vergütung. Wird eine berechtigte Schlussrechnung nicht bezahlt, muss die Forderung durchgesetzt werden. Dabei helfen eine sauber erstellte, prüffähige Rechnung und die richtige Dokumentation der Leistungen.
Ich vertrete auch Unternehmer bei der Durchsetzung ihrer Werklohnforderungen – von der prüffähigen Rechnung über das Mahnverfahren bis zur Klage. So kommen Sie zu Ihrem berechtigten Geld.
Frühzeitig prüfen lassen
Ob Sie eine überhöhte Rechnung abwehren oder eine berechtigte Forderung durchsetzen wollen: Eine frühe Prüfung schafft Klarheit und verhindert Fehler. Vorschnelle Zahlungen oder unbedachte Erklärungen lassen sich später schwer korrigieren.
Ich prüfe Nachträge und Schlussrechnungen zügig, sage Ihnen, was berechtigt ist, und vertrete Ihre Interessen konsequent – als Bauherr wie als Unternehmer.
Häufige Fragen
Muss ich Nachträge der Baufirma bezahlen?+
Was bedeutet Prüffähigkeit der Schlussrechnung?+
Was tun bei einer überhöhten Schlussrechnung?+
Ich bin Handwerker – wie bekomme ich mein Geld?+
Darf ich die Zahlung ganz verweigern?+
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung den Streit?+
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Streit um die Baurechnung?
Ich prüfe Nachträge und Schlussrechnung und sorge dafür, dass nur Berechtigtes gezahlt wird.
Beschreiben Sie kurz Ihren Fall. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen und wir besprechen die nächsten Schritte.

